Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.137
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1599 -
Mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
26.
Einbringung von dringenden Anfragen
----------------------------------------------Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
sechs dringende Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem
entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin
diese Anfragen zur Kenntnis.
26.1
Ehemaliges Areal der ETAB, Nutzungsvorstellungen
der Eigentümer bzw. Planungsvorgaben nach dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) (SPÖ)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der SPÖ:
Fast alle Parteien im Innsbrucker Gemeinderat bekennen sich
zu einer Bauoffensive für den sozialen Wohnbau. Dafür ist es notwendig,
geeignete Grundstücke zu finden.
Gemäß § 16 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates stellen wir folgende dringende Anfrage:
"1. Das ETAB Gebäude steht seit geraumer Zeit als Bauruine an der Haller Straße. Ist den zuständigen Ämtern bekannt, was auf diesem Gelände geplant ist?
2. Welche Nutzung ist seitens der Eigentümer vorgesehen? Wurden Gespräche mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, geführt? Wenn ja, in
welche Richtung?
3. Entsprechen die Nutzungsvorstellungen der Eigentümer dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO)? Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Nutzungsmöglichkeiten sind nach dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) möglich?
Grünbacher, Buchacher, Hüttenberger, Marinell, Dr. Pokorny-Reitter, alle
e. h."
GR-Sitzung 20.11.2003