Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.71

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- 1533 -

MB: (bei Stimmenthaltung FREI,
gegen GR Haager)
Der Antrag des Stadtsenates vom 12.11.2003 (Seite 1518) wird angenommen.
Als nächstes wird über den Zusatzantrag von GR Mag. Kogler
abgestimmt. Der Punkt 1. wurde von GR Mag. Kogler zurückgezogen.
Wenn der Punkt 3. eine Bedingung ist, ist die Zustimmung des Vorstandes
nicht sinngemäß nachzuvollziehen. Der Punkt 3. ist in sich nicht schlüssig.
Eine Prüfung der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck war
schon Teil des Beschlusses des Stadtsenates am 12.11.2003. Es hat im
Stadtsenat zwei Zusatzanträge gegeben:
"Die Sondersubvention erfolgt unter der Bedingung der Genehmigungsfähigkeit und des Vorliegens allfällig erforderlicher Genehmigungen der zu
subventionierenden Projekte."
"Die Auszahlung der letzten Rate der Sondersubvention wird an die Bedingung geknüpft, dass die Fertigstellung des Behinderten- und Lastenliftes
sichergestellt ist."
Laut Auskunft des Magistratsdirektors, Dr. Platzgummer, wurde in der Sitzung des Stadtsenates eine Kontrolle durch die Kontrollabteilung der Stadt
Innsbruck deshalb nicht beschlossen, da man der Meinung war, dass die
Prüfung ohnehin durch den Landesrechnungshof erfolgt.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Ich glaube, dass sich
dieser Antrag dadurch abstimmungsfähig gestalten ließe, indem man nur
die Bedingung "Prüfung der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck" als die
Bedingung der Zustimmung des Gemeinderates zur Auszahlung der Subvention festhält. Ob das der Vorstand des Vereins Treibhaus beschließt oder nicht, muss der Gemeinderat nicht beschließen, da es völlig unerheblich
ist.
Wenn eine Abstimmung Bedingung der Mehrheit des Gemeinderates sein sollte, dass diese Prüfung durch die Kontrollabteilung der Stadt
Innsbruck Voraussetzung für die Auszahlung ist, dann gibt es für den Verein Treibhaus zwei Möglichkeiten: Entweder der Verein Treibhaus macht
einen Vorstandsbeschluss und lässt prüfen, oder er macht keinen und es
GR-Sitzung 20.11.2003