Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.72
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gibt kein Geld. Nicht, dass ich das möchte, aber dies kann nur der logische
Sinn dieses Zusatzantrages sein.
Über den Landesrechnungshof braucht man nicht zu spekulieren, das es eine Abmachung zwischen der Kontrollabteilung der Stadt
Innsbruck und den Landesrechnungshof gibt, dass jeweils nur einer prüft.
Wenn wir das beschließen und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass der
Landesrechnungshof prüft, wird die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
mitteilen, dass der Bericht des Landesrechnungshofes dem Kotrollausschuss der Stadt Innsbruck zugewiesen wird.
Wir benötigen in diesem Fall keine Detailspezifizierungen
usw. Entweder der Gemeinderat beschließt mit Mehrheit, dass die Prüfung
durch die Kontrolle, sei es seitens der Stadt Innsbruck oder seitens des
Landes Tirol, eine Bedingung der Auszahlung der zusätzlichen Sondersubvention ist oder der Gemeinderat beschließt es nicht. Dieser Halbsatz langt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: In diesem Sinne darf ich
den Punkt 2. des Zusatzantrages von GR Mag. Kogler wie folgt abändern:
"Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck wird beauftragt, das gesamte
Bauprojekt und die Bauabwicklung zu prüfen."
GR Mag. Kogler: Wenn die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck die Möglichkeit hat, das gesamte Bauprojekt zu prüfen, aber der
Verein Treibhaus dem nicht zustimmt?
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Dann ist die Bedingung
nicht erfüllt.
GR Dr. Rainer: Zur Geschäftsordnung! Wir haben einen Beschluss gefasst, in dem keine Bedingung enthalten ist. Man kann hernach
nicht sagen, dass man eine Bedingung haben möchte, denn dann hätte der
andere Beschluss nicht gefasst werden dürfen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin anderer Auffassung.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, Du kannst einen zusätzlichen Antrag einbringen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist ja ein Zusatzantrag.
GR Dr. Rainer: Ein Zusatzantrag wäre vorher als Bedingung
abzustimmen gewesen!
GR-Sitzung 20.11.2003