Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Sonder_09.08.2017.pdf

- S.11

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- 552 -

gewinnorientiert ihr Vermögen verzwanzigfachen, verdreißigfachen. (Unruhe im Saal)
Aber genau das führt dazu, dass es Wohnungsspekulationen gibt. Wenn wir das nur
beim Recht auf privates Eigentum belassen
und die öffentlichen Interessen komplett
ausblenden, dann passiert es in der freien
Marktwirtschaft, dass eine luxemburgische
Immobiliengesellschaft ehemals städtisch
finanzierte Wohnungen kauft. Die Mieten
werden um das Zehn- bis Zwanzigfache erhöht und damit die MieterInnen vergrault.
Der heutige Antrag ist exemplarisch dafür,
dass wir versuchen noch halbwegs ein Lenkungsinstrument zu haben. Das geht nur,
wenn die öffentliche Hand sagen kann, wir
versuchen, zu regulieren um die Preisobergrenzen im Zaum zu halten. Daher würde
ich davor warnen, das unter dem Licht der
Zuwanderung zu sehen.
Ich will das Bild, wie Sie es gezeichnet haben, GR Federspiel, nicht so stehen lassen.
Es sind nicht TschetschenInnen, AfghanInnen, IranerInnen, IrakerInnen, die darauf
warten, in die Luxuswohnungen im Campagnereiter-Areal einzuziehen. Wir haben
erst kürzlich gesehen, dass das keine Ghettos sind. Ich finde es einfach schade, dass
gute Arbeit so schlechtgeredet wird.
Es wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates doch hervorragend dargestellt,
dass am Campagnereiter-Areal darauf geachtet wird, dass genug Grünfläche, dass
genug Raum vorhanden ist. Es passiert dort
visionäre Stadtteilentwicklung mit Bildungscampus etc.
Also bitte, reden wir doch die Stadt nicht
schlecht, reden wir doch das Land nicht
schlecht! Es passiert sehr Vieles und das
sehr gut!
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Abenthum; gegen GRÜNE, RUDI
und FPÖ, 14 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.07.2017 (Seite 544) wird beschlossen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.

Sonder-GR-Sitzung 09.08.2017

5.

Maglbk/3547/WA-VB/4
WahlbeisitzerIn, Neuregelung der
Entschädigungen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 09.08.2017:
In Abänderung der Beschlüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24.06.1999 bzw. 29.03.2001
(Anpassung infolge EURO-Umstellung)
werden die Entschädigungen für Wahlbeisitzerinnen für die Nationalratswahl am
15.10.2017 und die weiteren Wahlen wie
folgt angehoben bzw. beibehalten:
-

Für BeisitzerInnen, die an der Schulung
teilgenommen haben, erhöht sich der
Entschädigungsbetrag von € 44,-- auf
€ 70,-- (+ 60 %).

-

Für BeisitzerInnen, die nicht an der
Schulung teilgenommen haben, wird
der festgelegte Entschädigungsbetrag
von € 44,-- beibehalten.

-

Für BeisitzerInnen, die im Zeitraum bis
30.06.2018 an drei aufeinanderfolgenden Wahlen teilgenommen haben, wird
eine zusätzliche Anerkennung in Höhe
von € 40,-- ausbezahlt.

Wir sind bestrebt, gleichbleibende Teams,
bestehend aus Wahlleitung, Stellvertretung
und Beisitzende, für mehrere Wahlen zu
haben, denn das vereinfacht die Arbeit im
Wahllokal. Eine entsprechende Schulung ist
dafür natürlich erforderlich.
Dies gilt auch für langjährige BeisitzerInnen,
denn es hat Änderungen im Wahlmodus
gegeben und es werden viele Dinge strenger gehandhabt. Vor vielen Jahren war ich
selbst als Beisitzerin tätig. Da wurden noch
MedienvertreterInnen zugelassen und anderes. Das hat sich nach den letzten Bundespräsidentschaftswahlen verschärft und der
Ablauf wurde klarer geregelt.
Wir wollen die Beisitzenden einerseits entsprechend stärken und sie andererseits
über Rechte und Pflichten informieren, die
diese Tätigkeit mit sich bringt. Es soll nicht
so weit kommen, dass sie im Nachhinein
mit juristischen Schwierigkeiten zu kämpfen
haben.
Dieser Punkt ist heute auf der Tagesordnung, weil wir nicht das Notrecht des Stadtsenates dafür einsetzen wollten. Den Antrag