Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 10-Protokoll-Sonder_09.08.2017.pdf
- S.3
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich beantrage, als Nachtrag die zwei nachstehend angeführten Punkte auf die Tagesordnung zu nehmen:
Antrag des Stadtsenates:
-
WahlbeisitzerIn, Neuregelung der Entschädigungen
Nachtragskreditansuchen außerordentlicher
Haushalt 2017
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführte Punkte als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
3.
Sattlegger Landolf (FPÖ), Aufhebung der Beurlaubung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest das
Schreiben von Landolf Sattlegger (FPÖ)
vom 08.08.2017:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, hiermit
hebe ich mit sofortiger Wirkung meine Beurlaubung auf und übe das Amt des angelobten Gemeinderates wieder selbständig aus.
Mit freundlichen Grüßen
Landolf Sattlegger"
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
gebracht.
Sonder-GR-Sitzung 09.08.2017
GR Mag. Krackl referiert den Antrag des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 20.07.2017:
4.
Maglbk/20128/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö37,
KG Arzl, Bereich: "Arzl - Ost",
nördlich Rumer Straße, östlich
Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö11),
gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von GR Abenthum; gegen GRin Duftner und
GRin Dr.in Krammer-Stark),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö37,
KG Arzl, Bereich: "Arzl - Ost“, nördlich Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des Örtlichen Raumordnungskonzeptes AL-Ö11) gemäß § 32
TROG 2016, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Die Fraktion der Innsbrucker Grünen
(GRÜNE) hat hierzu eine Protokollerklärung
abgegeben. Die Gegenstimmen richten sich
nicht gegen das Verfahren prinzipiell, sie
richten sich gegen die Senkung des Anteils
von gefördertem Wohnraum von 100 % auf
75 %, der im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und im Stadtsenat beraten wurde.
Wir haben festgehalten - weil das gestern in
den Medien nicht ganz richtig dargestellt
wurde -, dass der Anteil von 75 % nicht rein
aus wohnbaugeförderten Einheiten bestehen muss, sondern eine Mischung aus
wohnbaugeförderten Wohnungen nach Tiro-