Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.62
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-02044/2015
(zu Punkt 14.)
BERICHT ÜBER DIE
STICHPROBENARTIGE PRÜFUNG
LIEGENSCHAFTSBEZOGENER VERTRÄGE
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge der Stadtgemeinde Innsbruck eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 22.10.2015 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 28.09.2015, Zl. KA-02044/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) u.a. beauftragt, die Gebarung
der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung
dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74c IStR hat die
Kontrollabteilung eine Prüfung in das in der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste, Amt für Präsidialangelegenheiten, angesiedelte Referat
Liegenschaftsangelegenheiten vorgenommen.
Es war dies die zweite Überprüfung von Teilbereichen der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Innsbruck. Darauf Bezug nehmend wurde
auf den Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Einschau in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck
vom 12.07.2012, Zl. KA-01447/2012, verwiesen.
Zielsetzung
Der Fokus der damaligen Einschau lag in der Prüfung des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten der MA I, verbunden mit einer schwerpunktmäßigen Kontrolle im Hinblick auf die Verwaltung unbebauter,
städtischer Grundstücke im Gewerbe- und Industriegebiet Mühlau. Der
Schwerpunkt der nunmehrigen Prüfung wurde auf die Verwaltung jener
liegenschaftsbezogenen Verträge gelegt, welche die Stadt Innsbruck
mit Dritten abgeschlossen hat.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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