Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.63

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2 Vorbemerkungen
Rückführung
Rechtsabteilung und
Grundstücksverwaltung

Mit Gründung der Innsbrucker Immobiliengesellschaften (IIG & Co KG,
IISG und IIG) im Jahr 2003 wurde die städtische Immobilienverwaltung
einschließlich zuzuordnender Rechtsangelegenheiten ausgelagert. Die
Verwaltung der übertragenen Liegenschaften und gewerblichen Tätigkeit oblag der Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG). Der Leistungsaustausch zwischen der IISG und der Stadt Innsbruck ist in einem
Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt worden.
Im Jahr 2009 hat der GR schließlich die Rückführung der Agenden und
die Neufassung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der
Stadt Innsbruck und der IISG mehrheitlich beschlossen.
Die rückgeführten Geschäftsbereiche wurden zunächst im Rahmen der
MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung dem neu
installierten Referat mit der Bezeichnung „Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung“ zugeteilt. Mit 01.11.2011 sind die Aufgaben in das
Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten der MA I – Allgemeine
Verwaltungsdienste unter der Referatsbezeichnung „Liegenschaftsangelegenheiten“ transferiert worden. Da sich seit Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages 2009 der Umfang und Inhalt geändert hat,
wurde vom GR dem Antrag – den Geschäftsbesorgungsvertrag 2009
den aktuellen Gegebenheiten anzupassen – in seiner Sitzung vom
21.03.2013 zugestimmt.

Entgeltkatalog

Durch die Reorganisation des Geschäftsbereiches war es u.a. auch
erforderlich, den in der Vergangenheit für die Mitarbeiter der IISG ausgearbeiteten und vom StS im Jahr 2004 beschlossenen Entgeltkatalog
für standardisierte Rechtseinräumungen an städtischen Grundstücken
neu festzulegen bzw. zu adaptieren. Infolgedessen hat der StS in seiner Sitzung vom 24.02.2010 einen für das betreffende Referat bindenden Entgeltkatalog, gegliedert in Entgelte für die Nutzung auf Privatgrundstücken sowie auf öffentlichem Gut der Stadt Innsbruck beschlossen.

Verwaltungskostenbeitrag

Nachdem die Vorschreibung von Entgelten aus laufenden Bestandund sonstigen Nutzungsverträgen durch die Bestandnehmerbuchhaltung der IISG erfolgt, stimmte der StS der Einhebung eines Verwaltungskostenbeitrages durch die IISG zu. Der Zweck des Verwaltungskostenbeitrages ist die Abgeltung des Aufwandes der IISG und wird für
die Vorschreibung von laufenden Entgelten, Berechnung von Wertsicherungen u.a.m., eingehoben. Die Höhe dieses Beitrages beläuft sich
lt. StS-Beschluss vom 24.02.2010 auf € 5,00 bei jährlichen und € 2,50
bei monatlichen Vorschreibungen.

Verwaltungsaufwandspauschale

Im Jahr 2013 wurde infolge der Einführung der Immobilienertragssteuer
und den daraus resultierenden Mehrausgaben die Verwaltungsaufwandspauschale bei mehreren Vertragsarten erhöht. Aus der nachstehenden Tabelle sind die prüfungsrelevanten in Euro angegebenen
(Netto-)Entgelte für die Vertragserrichtung bzw. -ausfertigung betreffend den Zeitraum 01.11.2009 bis Ende Mai 2015 ersichtlich:

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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