Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.64
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Entgelt
StS-Beschluss
08.05.2013
Entgelt
StS-Beschluss
24.02.2010
Kauf- und Baurechtsverträge
700,00
500,00
Tauschverträge
700,00
500,00
Schenkungsverträge
700,00
–
Bestandverträge
300,00
300,00
Nutzungsvereinbarungen
200,00
200,00
0,00
0,00
Vertragsart
Landwirtschaftliche Bestandverträge
Prekarium
In Bezug auf die bittleihweisen Gestattungen (Prekarien) wird für die
Vorschreibung ein symbolischer Anerkennungszins von jährlich € 1,00
zzgl. eines Verwaltungskostenbeitrages von € 35,00 eingehoben.
Vertragsgebühr
Die Stadtgemeinde Innsbruck bzw. die IISG hat bei Miet- und Pachtverträgen eine 1%ige bzw. bei Jagdpachtverträgen eine 2%ige Gebühr an
das FAGVG anzumelden und zu entrichten. Auf sämtlichen Vertragsausfertigungen ist ein Vermerk über die Selbstberechnung anzubringen, welcher den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung
und die Unterschrift des Bestandgebers zu enthalten hat.
Zur Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung gehören alle wiederkehrenden und einmaligen Leistungen, die der Bestandnehmer zu
erbringen hat, um den Gebrauch der Bestandsache zu erhalten. Unter
Bezugnahme auf die Gebührenrichtlinie (GebR) vom 22.07.2007 hat
die Kontrollabteilung angeregt abzuklären, ob der Verwaltungskostenbeitrag als wiederkehrende Leistung in die Bemessungsgrundlage für
die Gebührenpflicht einzuberechnen ist.
Dazu verwies das Referat Liegenschaftsangelegenheiten im Rahmen
seiner Stellungnahmen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 12.11.1997, demnach „zum Wert, von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, alle Leistungen zählen, zu
deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den
Genuss der Gebrauchsrechte an der Bestandsache zu gelangen“. Das
betreffende Referat vertritt daher die Rechtsansicht, dass der von der
IISG vorzuschreibende Verwaltungskostenbeitrag bei der Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr zu berücksichtigen ist.
3 Aufbauorganisation Referat Liegenschaftsangelegenheiten
Aufbauorganisation
Das prüfungsgegenständliche Referat Liegenschaftsangelegenheiten
ist eines von zwei Referaten des zur Magistratsabteilung I (Allgemeine
Verwaltungsdienste) gehörenden Amtes für Präsidialangelegenheiten.
Das zweite Referat des in Rede stehenden Amtes umfasst den Bereich
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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