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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.69

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5.3 Grundstücke Nrn. 243, 244, 245, 247 und 248/1
(Dr. Franz Werner Straße)
Eigentumsverhältnis

Die Stadt Innsbruck ist aufgrund des Kaufvertrages vom 23.02.1993
grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 48, KG
Mühlau, zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nrn. 243, 244, 245,
247 und 248/1 mit einer zum Prüfungszeitpunkt April 2012 ausgewiesenen Gesamtfläche von 5.634 m² gehören.

Mietverhältnis

Die Grundstücke Nrn. 243, 244 und 245 waren im Jahr 2012 an einen
landwirtschaftlichen Betrieb zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet, eine Teilfläche sowohl des Grundstückes Nr. 247 als auch des
Grundstückes Nr. 248/1 einem Mieter zum ausschließlichen Zweck der
Lagerung von Baumaterialien bzw. Containern überlassen.
Im Zuge der aktuellen Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass
die eingangs angeführten Grundstücke bzw. Teilflächen davon (Grundstück Nr. 243) sowie eine Teilfläche des westlich an die Liegenschaft
Nr. 248/1 angrenzenden Grundstückes Nr. 284, vorgetragen in EZ 49,
KG Mühlau, zusammengelegt und die Grundstücksgrenzen begradigt
worden sind. Für die Begradigung des (neuen) Grundstückes Nr. 248/1
war auch die Einbeziehung einer Teilfläche der Dr. Franz Werner Straße (öffentliches Gut, Grundstück Nr. 817/1 und Nr. 234/2 beide vorgetragen in EZ 139, KG Mühlau) erforderlich.

Baurecht
Gst. Nr. 248/1

Nach Festlegung und Sicherung der Grundstücksgrenzen hat die Stadt
Innsbruck einem Innsbrucker Unternehmer für die Errichtung eines
neuen Unternehmenssitzes auf dem neu angelegten Grundstück
Nr. 248/1, vorgetragen in EZ 820, KG Mühlau, mit einer Fläche von
4.606 m² ein Baurecht eingeräumt. Dieses hat am 01.10.2014 begonnen und wurde für die Dauer von 60 Jahren abgeschlossen, sodass die
Vereinbarung durch Zeitablauf am 30.09.2074 endet.

Baurechtszins

Der vertraglich festgelegte Baurechtszins in Höhe von jährlich € 12,00
pro m² hat einem Zinssatz von 3 %, bezogen auf eine Flächenmiete
von € 400,00 pro m² und Jahr, entsprochen. Für das erste Vertragsjahr
war der Baurechtszins anteilsmäßig ab Baurechtsbeginn zu bezahlen
und betrug dieser für drei Monate (Oktober bis Dezember 2014) insgesamt € 13.818,00. Im Jahr 2015 ist der Baurechtsnehmerin am 05.01.
der vertraglich fixierte Baurechtszins von netto € 55.272,00 vorgeschrieben und von dieser am 03.02.2015 erstattet worden.
5.4 Grundstück Nr. 248/3 (Dr. Franz Werner Straße)

Katasterfläche

Die im Zuge der Anlegung des Grundstückes Nr. 248/1 neu festgelegte
Liegenschaft mit der Gst. Nr. 248/3, vorgetragen in EZ 48, KG Mühlau,
wies eine Fläche von insgesamt 703 m² aus. Das betreffende Grundstück setzte sich aus den Teilflächen der Liegenschaften Gst. Nr. 248/1
und 284 mit einem Ausmaß von 633 m² sowie 70 m² zusammen.

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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