Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.70

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5.5 Grundstücke Nrn. 284, 285, 286, 287/1 und 290
(Dr. Franz Werner Straße)
Eigentumsverhältnis

Die Stadt Innsbruck ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften in den EZ 49, 171, 100 und 99 GB 81121 Mühlau, zu deren
Gutsbestand u.a. die Grundstücke Nrn. 284, 285, 286, 287/1 sowie 290
mit einem Gesamtflächenausmaß von derzeit 3.829 m² gehören.

Mietverhältnis

Nach ihrer im Jahr 2009 „angeblich“ erfolgten Rückgabe konnten die
eingangs genannten Grundstücksflächen bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt März 2012 keiner Verwertung mehr zugeführt werden. Auch
im Zeitraum von 2012 bis 2015 sind diese Grundstücke keiner Vermietung bzw. Nutzung unterworfen worden, was zur Folge hatte, dass aus
diesem Titel über einen längeren Zeitraum (5 Jahre) keine Einnahmen
für die Stadt Innsbruck erzielt werden konnten.
Dazu teilte die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten in
ihrer Stellungnahme mit, dass es sich bei den genannten Liegenschaften um „die letzten Vorhalteflächen für gewerbliche Nutzungen handelt
und diese zuletzt für längere Zeit aufgrund der Prüfung bzw. Verhandlungen für konkrete Betriebsansiedelungen blockiert“ waren. Zudem sei
eine gewisse Flexibilität für qualitätsvolle Betriebsansiedelungen erforderlich, sodass es zweckmäßig erscheine, dass diese Grundflächen
disponibel bleiben. Außerdem sei ein bestimmtes Pouvoir für allfällige
Anfragen und Verhandlungen notwendig.
5.6 Grundstücke Nrn. 292, 295/1 und 299
(Dr. Franz Werner Straße)

Mietverhältnis

Die in Rede stehenden Grundstücke präsentierten sich bei einem am
27.03.2012 durchgeführten Lokalaugenschein als ebene und geschotterte Flächen, auf der ein Faschingswagen abgestellt war. Unterlagen
zur Nutzung der Grundstücke lagen dem Referat nicht vor und waren
im Bereich Bestandnehmerbuchhaltung der IISG für den damaligen
Zeitraum auch keine Zahlungseingänge verbucht.
Im Rahmen der gegenwärtigen Einschau stellte die Kontrollabteilung
fest, dass zwei der in Rede stehenden Grundstücksflächen, nämlich
Gst. Nr. 292 und Gst. Nr. 295/1 im Gesamtausmaß 478 m² vom
01.08.2012 bis zum 31.07.2013 an ein Bauunternehmen zur Lagerung
von Baumaterialien vermietet worden waren.

Mietzins
Empfehlung

Als Mietzins war ein Betrag von monatlich netto € 0,80 pro m² vereinbart, bezogen auf die vermietete Grundstücksfläche hat dies einem
monatlichen Bestandzins von netto € 382,40 entsprochen.
Im Zuge ihrer Einschau konstatierte die Kontrollabteilung, dass der
eben erwähnte Mietzins dem Bauunternehmen nur für die Monate August bis Dezember 2012 in Rechnung gestellt und von diesem auch
bezahlt worden ist. Den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2013 betreffend sind
keine weiteren Einnahmen aus diesem Mietverhältnis lukriert worden.
Es wurde daher empfohlen, im Falle eines Versäumnisses der IISG mit
dem Bestandnehmer Kontakt aufzunehmen und den überfälligen Vorschreibungsbetrag (Mietzins und Verwaltungskostenbeitrag) in Höhe
von € 2.697,80 einzufordern.

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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