Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.77
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mehr Augenmerk auf die ordnungsgemäße Anwendung von vertraglich
vereinbarten Wertsicherungen zu legen, ansonsten der Stadt Innsbruck
Mindereinnahmen entstehen.
Umsatzsteuer Pachtzins Darüber hinaus hat die Prüfung ergeben, dass vertraglich ausdrücklich
eine Verrechnung des Pachtzinses „zzgl. 20 % Umsatzsteuer“ vorgesehen war. Den diesbezüglichen Abrechnungsunterlagen der IISG war
jedoch zu entnehmen, dass der jährliche Pachtzins dem Bestandnehmer ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer vorgeschrieben worden ist.
Vertragsgebühr
Im Konnex mit der Höhe der Vertragsgebühr hat sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung ein differierender Gebührenbetrag
errechnet. Dieser ergab sich aus der unterschiedlichen Festlegung der
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vertragsgebühr. Die
IISG rechnete den jährlichen Nettopachtzins von € 280,00 in die
Grundlage ein, hingegen die Kontrollabteilung der Ansicht ist, dass der
vertraglich vereinbarte Bruttopachtzins zur Berechnung der Vertragsgebühr heranzuziehen ist.
Schutz- und
Schongebiet
Die verpachtete Liegenschaft befindet sich in einem Schutz- und
Schongebiet. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG hat im Zuge einer
Kontrolle am 10.04.2013 festgestellt, dass auf dieser Fläche Pferde
vom Pächter gehalten wurden und darauf hingewiesen, eine Bewilligung durch die Wasserrechtsbehörde einzuholen. Die damalige Sachbearbeiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten hat mit
Schreiben vom 24.04.2013 den Pächter aufgefordert, unverzüglich
dafür Sorge zu tragen, dass, wie im Pachtvertrag vom 16.02.2012 vertraglich festgelegt und vereinbart wurde, die verpachtete Fläche ausschließlich einer landwirtschaftlichen Nutzung (Ackerbau) zuzuführen
sei.
Flächennutzung
Empfehlung
Im Zuge eines Lokalaugenscheins der in Bestand gegebenen Fläche
vom 23.04.2015 stellte die Kontrollabteilung erneut eine vertragswidrige Nutzung des verpachteten Grundstückes fest. Die Kontrollabteilung
hat daher empfohlen, mit dem Bestandnehmer Kontakt aufzunehmen
und um die Wiederherstellung einer vertragsgemäßen Nutzung bemüht
zu sein.
7.2 Grundstück Nr. 1659 (Wiesengasse)
Pachtverhältnis
Die bisherige Bestandnehmerin hat mit Schreiben vom 29.01.2015
beim zuständigen Referat Liegenschaftsangelegenheiten um Verlängerung des vorherigen Rechtsverhältnisses, das am 31.12.2014 endete,
angesucht. In weiterer Folge unterbreitete die städtische Dienststelle
der Pächterin einen Jahresvertrag bis zum 31.12.2015. Dieser wurde
von beiden Vertragspartnern am 28.04.2015 unterfertigt.
Pachtzins
Als Pachtzins wird ein Betrag von jährlich netto € 52,40 zuzüglich einer
Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 je m² und Jahr vereinbart.
Die Kontrollabteilung hat bei Durchsicht der Vorschreibungen für das
Kalenderjahr 2015 festgestellt, dass die IISG anstatt des neu vereinbarten Pachtzinses in Höhe von € 52,40 einen verminderten bzw. den
im Vorvertrag festgelegten Zins in Höhe von € 51,90 präskribierte.
Noch während der Prüfung der Kontrollabteilung wurde dieses Missgeschick von Seiten der IISG behoben.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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