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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.76

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Pachtentgelt

Der Pachtzins wurde vertraglich mit jährlich € 14.700,00 zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer festgesetzt sowie eine Wertsicherung
der Jahrespacht vereinbart. Zudem hat der Bestandnehmer für vereinbarte Zusatzleistungen, die den Jagdschutz und die Jagdleitung betreffen, ein wertgesichertes Entgelt in Höhe eines 5%igen Zuschlages zum
Pachtzins zu leisten. Darüber hinaus befinden sich auf dem Jagdgebiet
der Höttinger Alm drei für die Jagdausübung eingerichtete Hütten, welche vom Pächter zum Pauschalpreis von € 2.000,00 gepachtet worden
sind. Auch dieses Entgelt unterliegt der vertraglichen Wertsicherungsklausel.

Verwaltungskostenbeitrag

Wie die Prüfung zeigte, hat die IISG von einer Einhebung eines jährlichen Verwaltungskostenbeitrages in der gemäß StS-Beschluss vom
24.02.2010 möglichen Höhe von € 5,00 abgesehen.

Vertragsgebühr

Die Kontrollabteilung stellte im Rahmen ihrer Prüfung auch fest, dass
der gesetzliche Vermerk über die Selbstberechnung der Vertragsgebühr im Sinne des Gebührengesetzes 1957 angeführt ist, aber – anstatt der für Jagdpachtverträge üblichen 2%igen Gebühr – nur eine
1%ige Gebühr verrechnet worden ist.
7 Miet- und landwirtschaftliche Pachtverträge
7.1 Grundstück Nr. 2272 (Ulfiswiese)

Pachtverhältnis
Pachtzins

Der bisherige Pächter hat beim städtischen Referat Liegenschaftsangelegenheiten am 21.12.2011 per E-Mail um Verlängerung des bestehenden Bestandverhältnisses angesucht, woraufhin sich die Stadt
Innsbruck und der Pächter auf einen Nachtrag zum Pachtvertrag vom
30.01.2007 und auf einen wertgesicherten Pachtzins in der Höhe von
jährlich netto € 280,00 bzw. € 0,040 je m² zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer einigten. Das neue Pachtverhältnis hat am 01.01.2012 begonnen und endet am 31.12.2016.

Pachtzins
Empfehlung

Die Kontrollabteilung hat im Hinblick auf die Höhe des Pachtzinses
bemerkt, dass unter der Rubrik „Nutzungen auf Privatgrundstücken der
Stadt Innsbruck“ des bereits im Bericht erwähnten Entgeltkataloges für
die Nutzungsart „Landwirtschaftliche Nutzungen“ als Entgelt empfohlene Sätze der Landeslandwirtschaftsammer (Weide bis € 0,0072; mehrschnittige Wiesen € 0,0072 bis € 0,018; Ackerland € 0,018 bis € 0,036;
Feldgemüsebau und gärtnerische Nutzung € 0,036 bis € 0,120) ausgewiesen sind und regte an, die empfohlenen Richtsätze für die differenzierten landwirtschaftlichen Nutzungsarten in regelmäßigen Zeitabständen auf deren Angemessenheit und Marktüblichkeit zu evaluieren.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens legte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten dar, dass es beabsichtige, die von der Landeslandwirtschaftskammer bekannt gegebenen aktuellen Richtsätze nach
entsprechender Prüfung ihren Verträgen über landwirtschaftliche Nutzungen entsprechend zugrunde zulegen.

Wertsicherung
Empfehlung

Des Weiteren hat die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Durchsicht des
Pachtvertrages vom 16.02.2012 festgestellt, dass die IISG im Abrechnungszeitraum 2012 bis 2015 entgegen der vertraglichen Vereinbarung
(erst) einmal eine Valorisierung des Jahrespachtzinses vorgenommen
hat. Bezug nehmend darauf regte die Kontrollabteilung an, künftig

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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