Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.36
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29.
IV 13672/2013
Genehmigung einer weiteren Zuführung vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen
Haushalt 2013
Beschluss (einstimmig):
Zur Bedeckung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes 2013 wird eine weitere Zuführung von € 4.981.000,-- vom ordentlichen Haushalt in den außerordentlichen Haushalt genehmigt.
30.
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2104 werden gemäß Beilage genehmigt.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014
GR Appler: Da die Kontrollabteilung diesen
Bereich der Hoheitsverwaltung zum ersten
Mal einer Prüfung unterzogen hat, wurde
der Schwerpunkt vorrangig auf Folgendes
gelegt:
-
Darstellung des Leistungskataloges der
Mag.-Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe,
-
Abbildung der Rahmenbedingungen
der Mag.-Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe, sowie der rechtlichen Grundlagen
und Entwicklungen,
-
detaillierte Auflistung der Aufgaben der
Bezirksverwaltungsbehörden der Stadt
Innsbruck im Rahmen der Rechtsfürsorge (nunmehr Rechtsvertretung und
Erziehungsfürsorge),
-
Abbildung der Mag.-Abt. II, Kinder- und
Jugendhilfe, in der städtischen Jahresrechnung (Voranschlagsrechnung und
voranschlagsunwirksame Gebarung mit
Vergleichswerten aus den Jahren 2011
bis 2014),
-
Abbildung der Mag.-Abt. II, Kinder- und
Jugendhilfe, in der städtischen Kostenrechnung,
(Hier wurden vor allem Empfehlungen
zur Verteilung von Personalressourcen
in den Kosten- und Leistungsrechnungen sowie zur Verbuchung von Beihilfenansprüchen im städtischen Buchhaltungssystem ausgesprochen.)
-
Anmerkungen zur Budget- und Zahlungsabwicklung der Stadt Innsbruck
betreffend ihre Beitragspflicht für die
Anwendungen der ambulanten und vollen Erziehung,
-
Darstellung des Personaleinsatzes.
(Es wurde eine Diskrepanz zwischen
der Wertigkeit der Dienstposten für den
Bereich der Sprengelsozialarbeit und
dem hierfür festgelegten Anforderungsprofil aufgezeigt. Daher hat die
Kontrollabteilung empfohlen, bei künftigen Stellenausschreibungen den Ausschreibungstext entsprechend zu adaptieren.)
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen
Haushalt 2104 wird gemäß Beilage genehmigt.
32.
Verpflichtungsermächtigung laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2014
Beschluss (einstimmig):
Die Verpflichtungsermächtigung laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen für
den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2014, Vp. 5/815000-006800, Park- und
Gartenanlagen, Grünflächengestaltung,
Reichenau, Gutshofweg, in Höhe von
€ 320.000,-- wird genehmigt.
GR Appler referiert in Vertretung des erkrankten GR Hitzl die Berichte des Kontrollausschusses vom 06.10.2014:
GR-Sitzung 16.10.2014
KA 2786/2014
Bericht über die Einschau in die
Gestion des Amtes für Kinderund Jugendhilfe
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2014
Beschluss (einstimmig):
31.
33.