Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
5.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung, dass ob der
Baurechtseinlage EZ 1004 KG Amras
die im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag vom 12.12.1968 grundbücherlich sichergestellten Reallast
der Zahlung eines jährlichen Bauzinses (C-LNr. 1 a), das Höchstbetragspfandrecht (C-LNr. 2 a) sowie das
Vorkaufsrecht (C-LNr. 3 a) gelöscht
werden.
6.
Die Herzel & Co Kommanditgesellschaft (FN 22902f) trägt sämtliche mit
der Errichtung und grundbücherlichen
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren sowie die
Kosten der Beglaubigung und der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung. Ausgenommen von dieser
Kostentragungspflicht ist die Immobilienertragsteuer, welche von der Stadt
Innsbruck zu bezahlen ist.
7.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt nähere Details dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
G R - S i t z u n g
1 5 . 1 1 . 2 0 1 8
1.
RA/0683/2018/WUR
EZ 1003 KG Amras, Ausübung
Kaufrecht
Beschluss (bei Stimmenthaltung ALI; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.11.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck verkauft und
übergibt die Liegenschaft EZ 1003
KG Amras, bestehend aus Grundstück 780/2 an die Herzel & Co
Kommanditgesellschaft (FN 22902f),
welche die Liegenschaft kauft und in
ihr Eigentum übernimmt.
2.
Die Übergabe der Liegenschaft
EZ 1003 KG Amras erfolgt wie sie
liegt und steht. Die Stadt Innsbruck
leistet keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, einen bestimmten Zustand und eine bestimmte Eignung des Grundstück 780/2 KG
Amras sowie des darauf bestehenden
Objektes.
3.
4.
Als Kaufpreis wird ein Betrag von
pro m² festgesetzt. Bei einer
Fläche von 3.000 m² errechnet sich
demnach ein Kaufpreis in der Höhe
von
Dieser Betrag
versteht sich exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Die Herzel & Co Kommanditgesellschaft (FN 22902f) räumt der Stadt
Innsbruck an der Liegenschaft
EZ 1003 KG Amras ein Vorkaufsrecht
hinsichtlich aller Veräußerungsarten
im Sinne der §§ 1072 ff ABGB ein.
Vom Vorkaufsrecht nicht umfasst sind
sämtliche gesellschafts- und unternehmensrechtlich zulässigen Umgründungsvorgänge (formwechselnd
und übertragend). Die Stadt Innsbruck nimmt dieses Vorkaufsrecht
ausdrücklich an.
GR-Sitzung 15.11.2018
2.
IV 14476/2018
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG,
Mietvertrag Stadtbibliothek
Innsbruck, Amraser Straße 2
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Dipl. Soz-Wiss.in Arslan, GRin Heisz,
StRin Mag.a Mayr, NEOS und ALI,
6 Stimmen; gegen GR Buchacher,
GR Plach, FPÖ, FRITZ und GERECHT,
12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 07.11.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des vorliegenden Mietvertrages zwischen Stadt Innsbruck und der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) für die Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, Ausstellungsfläche Stadtplanung (vormals
Stadtmodell Innsbruck) und Lager (alternative städtische oder Fremdnut-