Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

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zung anstelle Stadtarchiv) im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit einer Nutzfläche von 3.017,11 m2 zu.
2.

3.

4.

5.

6.

Der monatliche Mietzins inkl. Betriebs- und Heizkosten-Akonto sowie
20 % Umsatzsteuer beträgt
€ 91.482,39. Der Hauptmietzins in
Höhe von € 64.769,28 entspricht vom
1. bis zum 25. Jahr der Rückzahlung
des Darlehens für den Kauf der Immobilie und den Kosten für die Instandhaltung in Höhe von 0,5 % p.a.
des Nettokaufpreises. Nach Ablauf
der 25 Jahre erfolgt die Vermietung
um 1,5 % der AfA-Miete der Anschaffungskosten, die gemäß derzeitigem
Stand € 19.080,20 ergeben wird.
Für die Abgangsdeckung in Höhe von
rund € 100.000,-- p. a., die aus den
nicht deckenden Mieteinnahmen und
Kosten der Instandhaltung für die Flächen Mozarteum für den Eigentumserwerb durch die IIG resultieren, wird
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, beauftragt, im Budget vorzusorgen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, in Abstimmung mit
den Fachdienststellen eine Tarifordnung sowie Richtlinien für die interne
und externe Saalvermietung der Veranstaltungsräume im 1. Obergeschoss zu erarbeiten.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Kauf
von 15 Tiefgaragenstellplätzen durch
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) zum Kaufpreis von wertgesichert € 25.000,-- pro Stellplatz
zuzüglich Umsatzsteuer laut eingeräumter Miet- und Kaufoption im
Kaufvertrag vom 24.05.2016 zu. Die
Finanzierung erfolgt mit Eigenmitteln
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG).
Die Zielerreichung der neu definierten
und erweiterten Anforderungen an die
Stadtbibliothek sowie der Anzahl der
internen und externen Veranstaltungen werden nach zwei Jahren sohin
Ende des Jahres 2020 evaluiert.

GR-Sitzung 15.11.2018

7.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, für die finanzielle Bedeckung der jährlichen Folgekosten in
Höhe von € 1.943.289,-- für Miet-,
Personal- und Sachaufwand der
Stadtbibliothek im Budget vorzusorgen.

3.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

3.1

IV 7735/2018
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2018:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
EG
(vertreten durch Steinbacher Immobilien Management) für statische Sanierung, Fassadensanierung und
Fenstertausch des Gebäudes
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 40.380,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
3.2

IV 14631/2018
Förderung in der Schutzzone 9 Igls

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2018:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
für den 1. Bauabschnitt des Umbaus und die Stadelsanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 29.630,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.