Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 11-Dezember-Budget.pdf
- S.104
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auch nicht leisten können. Das ist ein
Alarmsignal für städtische Wohnungs- und
Wohnbaupolitik.
Bei der Mietzinsbeihilfe selbst haben wir
auch Verbesserungsmöglichkeiten. Das
beginnt bei der Deckelung und geht über
die Einrichtung von nicht beeinflussbaren
Betriebskosten bis hin zu einer Einschleifregelung bei der Obergrenze.
Wenn wir im nächsten Jahr die neuen
Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen diskutieren, wird von uns Grünen
jedenfalls auch der Zugang von jungen
Menschen für städtische Wohnungen und
überhaupt zum Wohnungsmarkt in
Innsbruck ein Thema sein. Wir werden
versuchen, einen Schwerpunkt bei den
städtischen Wohnungen und beim freien
Mietmarkt zu setzen.
StR Mag. Schwarzl: Ich möchte noch auf
die Mietzinsbeihilfe eingehen, da ich mich
damit im Tiroler Landtag sehr intensiv
auseinandergesetzt habe. Wir haben
schon früher im Gemeinderat über die
Einberechnung nicht beeinflussbarer
Betriebskostenbestandteile diskutiert.
Ich habe einmal ausgerechnet, was der
Einpersonenhaushalt X mit einer Quadratmeteranzahl Y und dem Einkommen Z
bekommt. Wie viel bekommt ein Einpersonenhaushalt in einer geförderten wohnbeihilfenfähigen Wohnung und wie viel in
einer privaten Mietwohnung, die genauso
viel kostet, aber in die Mietzinsbeihilfe
fällt?
Die Mietzinsbeihilfe wird nach den
persönlichen Verhältnissen - welche Miete
zumutbar ist - mit Einziehen eines
absoluten Deckels, der bei uns € 5,-pro m2 beträgt, berechnet. Somit haben
wir bei der Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Allein deshalb beträgt bei einem SingleHaushalt mit einem Monatseinkommen
von € 1.000,-- bei einer Wohnungsgröße
von 50 m2 mit einem Wohnungsaufwand
von € 300,-- die Wohnbeihilfe € 222,-- und
die Mietzinsbeihilfe € 104,--. So geht das
weiter und verschärft sich bei den
größeren Haushalten mit Familien. Bei der
Wohnbeihilfe gibt es einen Familienbonus,
GR-(Budget-)Sitzung 14.12.2006 und 15.12.2006
wo noch 6 % dazugerechnet werden, aber
bei der Mietzinsbeihilfe gibt es das nicht.
Mein Wissensstand vom Land Tirol ist der,
dass bei den Zumutbarkeitstabellen etwas
geändert werden soll. Das wird voraussichtlich irgendwann einmal demnächst
kommen, aber das wird auch die Stadt
Innsbruck mehr kosten. Darüber wird mit
den Gemeinden noch gesprochen, da
natürlich unser 30 %iger Anteil auch
steigen wird. Wenn wir uns dazu bekennen, dass die Mietkosten gesenkt werden,
müssen wir "ja" dazu sagen.
Derzeit beträgt der maximal erkennbare
Wohnungsaufwand € 5,-- pro m2. Deshalb
habe ich, unabhängig von dieser Betriebskostenschiene, vorgeschlagen, dass die
Deckelung, die sinnvoll ist, damit man
keine Fantasiemieten finanziert oder
subventioniert, analog des Richtwertmietzinses dynamisiert. Der Richtwertmietzins
wird jährlich pro Bundesland festgelegt
und steigt jedes Jahr um einige Cent.
Der Deckel ist aber - tirolweit bei € 4,-- bei
uns mit € 5,-- - schon jahrelang gleich.
Man könnte die Deckelung beibehalten,
sollte diese aber dynamisieren. Das sind
nur einige Vorschläge, denn ich glaube,
dass wir das hinsichtlich der Betriebskostenbestandteile eher weniger durchsetzen
können, da es eine schwierige Angelegenheit ist, diese zu berechnen. Andere
Instrumente könnten das vielleicht
kompensieren.
GR Ing. Krulis: Ich darf hier gleich
Wohnbau und Stadtplanung, nämlich den
Bereich des Bauausschusses, kombinieren.
StR Dr. Pokorny-Reitter hat uns einen
interessanten Tätigkeitsbericht vorgelegt,
der unter anderem zwei Entwicklungen
aufzeigt, die uns schon sehr nachdenklich
stimmen müssen.
Auf der einen Seite ist es der höhere
Zuschussbedarf bei den Beihilfen.
Solange wir nicht in Tirol, vor allem was
die Umlandgemeinden anbelangt, ein
gleiches Angebot an Förderungen haben,
wird es natürlich immer eine gewisse
Zuwanderung in jene Gebiete bzw.
Gemeinden geben, die Förderungsinstrumente haben. Ich kann immer wieder nur