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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 11-Dezember-Budget.pdf

- S.94

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- 1004 -

Dr. Timmel hat sich herausgestellt, dass
zwei von drei hilfsbedürftigen Menschen
gar nicht erst um Sozialhilfe ansuchen.
Das heißt, dass die Armut auch unsichtbarer geworden ist. Die Armut reicht bis in
die Mittelschicht.
Wir denken, dass sich das ändern muss
und diese Veränderung wollen wir auch
anstreben. Wenn gestern der Sozialreferent gesagt hat, dass wir allgemein
Hochkonjunktur haben, so können wir es
uns auch leisten, in den Sozialbereich zu
investieren.
(Bgm. Zach: Der Sozialreferent hat,
glaube ich, € 75 Mio gesagt.)
GR Teyml: Die Innsbrucker Grünen sind
nicht so grünäugig bzw. grün hinter den
Ohren, um nicht zu wissen, dass es
gestiegene Herausforderungen an die
Sozialpolitik gibt bzw. dass die Stadt
Innsbruck primär dafür gar nichts kann,
sondern das Aufgabe der Bundespolitik
ist. Die Gründe dafür sind das überholte
Pensionssicherungssystem und auch das
Arbeitslosenversicherungssystem
basieren auf überholten Faktoren. Es gibt
einfach mannigfache Gefahren im sozialen
Bereich, dass Menschen aus dem System
herausfallen können.
In der Stadt Innsbruck merkt man das raue
Klima an den von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger schon erwähnten gestiegenen
Antragszahlen bei der Mag.-Abt. II,
Soziales und Jugendwohlfahrt, und daran,
dass immer mehr Menschen Hilfe von
Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
(Sozialvereine) bedürfen. Diese Institutionen leisten meiner Ansicht nach jene
Arbeit, die öffentliche Einrichtungen - wie
in diesem Fall die Mag.-Abt. II, Soziales nicht leisten können, vielleicht auch aus
Ressourcengründen.
Laut dem von GR Marinell schon erwähnten Tiroler Grundsicherungsgesetz sollten
die Hilfepläne von der Mag.-Abt. II,
Soziales, erstellt werden. Das sind
Hilfepläne, die über das monetäre
hinausgehen. Dazu sollten Amtssachverständige herangezogen werden.
Es gibt noch nicht genug Amtssachverständige in diesem Bereich mit der
fachlichen Qualifikation, um solche
Hilfepläne zu erstellen. Vielleicht steht
GR-(Budget-)Sitzung 14.12.2006 und 15.12.2006

auch aus diesem Grund in der Verordnung, dass Hilfseinrichtungen in Sozialvereinen zur Erstellung der Pläne herangezogen werden können. Ich wünsche mir
für die Zukunft, dass wir bei den laufenden
und außerordentlichen Subventionen in
diesem Bereich nicht mehr darüber
diskutieren müssen, welche wichtige
Aufgabe diese Vereine haben.
Die gestrige Diskussion hinsichtlich der
zusätzlichen Subvention in der Höhe von
€ 500,-- für DOWAS für Frauen - Betreutes Wohnen, war diesbezüglich nicht
gerade wegweisend.
Unter diesen Einrichtungen sind auch
welche, die sich um Menschen kümmern,
die völlig aus dem System herausfallen so
wie Obdachlose. Die städtischen Wohnungsloseneinrichtungen werden in ihrer
Kapazität mindestens gebraucht, aber es
gibt Personengruppen, die in diesen
Heimen nicht aufgenommen werden
können und auch nicht aufgenommen
werden wollen.
Diese Personengruppen - die ich gar nicht
einzeln aufzählen möchte -, die aus den
unterschiedlichsten Gründen nicht in der
Form integrierbar sind, wie sie für ein
solches Wohnheim notwendig wären,
brauchen eine niederschwelliges Angebot,
wie zum Beispiel eine Notschlafstelle.
Eine reiche Stadt wie Innsbruck, die wie
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
gestern gesagt hat, Politik mit Herz
betreibt, sollte sich wirklich eine solche
Notschlafstelle fix leisten. Man sollte nicht
immer bis zum November warten, bis ein
Verein - in diesem Fall der Verein für
Obdachlose - um Unterstützung bittet.
Würde es eine fixe Finanzierung geben,
könnte man eine solche Notschlafstelle
menschenwürdiger, zum Beispiel mit
Duschen, einrichten.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wenn
wir eine solche fixe Einrichtung haben, ist
sie innerhalb eines Jahres voll und wir
bringen die Leute nicht mehr hinaus.)
(Bgm. Zach: Glauben Sie mir, dass das
nicht geht.)
In der Notschlafstelle bei den Barmherzigen Schwestern gibt es nicht einmal
Duschen.