Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf
- S.10
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se Funktion doch noch etwas höher anzusiedeln ist. Es erscheint daher
nicht zweckmäßig, dem Vorstand als auch dem kontrollierenden Gremium,
dem Aufsichtsrat, anzugehören. Ich schlage daher vor, GR Mag. Kogler, in
den Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) zu entsenden.
(GR Mag. Fritz: Könnt Ihr eure Anträge nicht besser vorbereiten, GR
Ing. Krulis.)
Bgm. Zach: Ich möchte auch noch hinzufügen, dass ich im
Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) Mitglied bin. Wir sind hier schon entsprechend der Wichtigkeit des
Tourismuses ordentlich vertreten. Der Ressortzuständige für Tourismus im
Vorstand und die Frau Bürgermeisterin im Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB). Danke noch einmal, GR
Ing. Krulis, für deine gut gemeinte Bemerkung.
GR Ing. Krulis: Ich bedanke mich für die Aufklärung. GR
Mag. Fritz hat einen Zwischenruf gemacht, den ich nicht verstanden habe.
Es ist derzeit von unserer Fraktion GR Dr. Rainer als fundierter Touristiker
im Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) als Ersatzmitglied nominiert. Ich möchte aus Gründen, da es mir
verständlich ist, dass Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski nicht für den Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
nominiert werden kann,
GR Dr. Rainer in dieses Gremium entsenden.
StR Dr. Patek: Wir wissen, dass es die Politik der Stadtführung ist, die Opposition aus sämtlichen Gremien, die politische Entscheidungen zu treffen haben, heraus zu halten. Es war durchgängig so, dass wir
in keinen ausgelagerten Gremien vertreten sind. Ich halte das für eine falsche Entscheidung. Aber, bei der Nominierung eines Mitgliedes einer kleinen Gemeinderatsfraktion - als solche ist diese Nominierung immerhin mit
dem Hinweis, dass es sich um den Nachfolger von Alt-GR Federspiel handelt, erfolgt - halten wir diese Politik für nicht richtig und werden aus die-
GR-Sitzung 4.12.2003