Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf
- S.17
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- 1654 -
hätten. Es wird nun die Umsetzung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
letztlich im Frühjahr erfolgen, weil vorher ein Markieren und ein Montieren der Automaten usw. nicht mehr möglich ist. Das hängt von der Witterung ab, aber, ich glaube nicht, dass die gebührenpflichtige Kurzparkzone
vor dem Monat März umgesetzt werden wird.
Um zu verhindern, dass Frustrierungen auftreten, wie diese
bisher manchmal bei der Einführung der Kurzparkzone aufgetreten sind,
werden wir auf alle Fälle eine Woche vorher die Leute informieren, dass ab
der nächsten Woche die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung in
Kraft tritt, so wie es wir in Hötting gemacht haben. Ich hoffe, dass dann
keine Beschwerden nach dieser Aktion kommen. Sonst sind die Leute überrascht, weil in der Früh die gebührenpflichtige Kurzparkzone beginnt und
um 11.00 Uhr schon das Strafmandat am Auto zu finden ist. Das sollte man
im Sinne der Bürgerfreundlichkeit vermeiden.
MB: (gegen FREI)
Der Antrag des Stadtsenates vom 3.12.2003 (Seite 1653) wird angenommen.
11.
IV 6390/1997
Förderungsrichtlinien zur Verbesserung des Schallschutzes von Fenstern im Bereich Altstadt - HerzogFriedrich-Straße ("Schallschutzförderung Altstadt"),
neuerliche Verlängerung der Förderungsaktion
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
3.12.2003:
Die Förderungsrichtlinien zur Verbesserung des Schallschutzes von Fenstern im Bereich Altstadt - Herzog-Friedrich-Straße ("Schallschutzförderung
Altstadt") laut den Beschlüssen des Stadtsenates vom 23.7.1997 und
5.7.2000 bzw. laut den Beschlüssen des Gemeinderates vom 8.10.1997 und
19.7.2000 werden in der Form abgeändert, als die Förderungsaktion unter
Beibehaltung der sonstigen Förderungsbedingungen weiter geführt wird.
GR-Sitzung 4.12.2003