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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil2-Budget.pdf

- S.98

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- 1798 -

der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, zu 4.700 Einsätzen. Wenn man all jene
Einsätze dazuzählt, die die Freiwilligen leisten und die von der Mag.-Abt.
III, Berufsfeuerwehr, nicht mit gezählt werden, dann ist das eine gewaltige
Summe. Viele Stunden werden für die Allgemeinheit zum Schutz der Bevölkerung aufgebracht.
Ich bin froh, dass das so ist, und der im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2004 für die Feuerwehr
veranschlagte Betrag in der Höhe von € 9 Mio ist gut angelegt.
Es ist richtig, dass in den einzelnen Stadtteilen die Freiwillige
Feuerwehr eine Art Stammverein darstellt. Ich kann mich erinnern, dass im
Stadtteil Hungerburg die Feuerwehr als erster Verein nach dem Krieg entstanden ist. Daraus haben sich die anderen Vereine entwickelt. Auch
Sportvereine sind damals entstanden, und heute ist das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Hilfsbereitschaft in einem Stadtteil besonders groß,
wenn jemand Mitglied bei der Feuerwehr ist.
Ob es sich um einen Rohrbruch oder einen überschwemmten
Keller handelt, die Leute rufen nicht sofort die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, an, sondern ihre freiwilligen Feuerwehrkollegen. Man weiß, wer sich
auskennt und beim Auspumpen usw. hilft. Das trifft auch zu, wenn ein
Baum umfällt usw.
So gesehen ist der Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr, die über
den ganzen Stadtbereich verteilt besteht, in Zusammenarbeit mit der Mag.Abt. III, Berufsfeuerwehr, sehr wertvoll. Man darf nicht unterschätzen, wie
beliebt die vorhin erwähnte Veranstaltung gewesen ist, es waren Tausende
von Besuchern da, aber auch über die 1.000 Aktive. (Beifall) Diese Veranstaltung hat wieder einmal gezeigt, wie gut der Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu" anderweitig verwendet werden kann. (Beifall)
GR Haager: Zur öffentlichen Sicherheit möchte ich noch einmal auf das Thema Stadtpolizei zurückkommen, das wir in der Debatte
schon einmal behandelt haben. Wir sind nach wie vor für die Einrichtung
einer Stadtpolizei, aber auf verfassungsmäßigem Boden. Ich möchte Sie
bitten, beim Verfassungskonvent vorstellig zu werden. Die Landeshauptstädte bzw. die Statuarstädte sollen das Recht zur Einrichtung einer Stadt-

GR-(Budget-)Sitzung 4.12.2003