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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf

- S.89

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- 1985 -

mit diesem Paket alles eingekauft wird. Ob die in der mir vorliegenden Liste aus dem Tiroler Landtag aufgelisteten Leistungen insgesamt der Höhe
dieses Paktes, das aus verschiedenen öffentlichen Mitteln zusammengeschnürt wird, in einem strikten Sinn von Leistung und Gegenleistung entspricht, mag bezweifelt werden. Wenn es darüber hinaus ein reines Marketing-Paket wäre, würden sich zwei Fragen stellen: Erstens handelt es sich
um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Wir geben eine MarketingLeistung in Auftrag, warum wurde diese nicht ausgeschrieben?
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Weil die Stadt Innsbruck nicht der Auftraggeber ist.)
Mit "wir" meine ich alle öffentlichen Stellen, und irgendwer wird in dieser
Sache wohl federführend sein. Man hätte diese Dienstleistung ausschreiben
können. Anhand einer Ausschreibung lässt sich beweisen, dass man diese
Dienstleistung wirklich zu Marktpreisen eingekauft und nicht überbezahlt
hat. Das ist der erste Punkt.
Der zweite, noch bedenklichere Punkt ist: Wenn wirklich nur
eine Marketingleistung eingekauft wurde, bei der die Leistung der Gegenleistung entspricht, was hat diese dann mit der Existenz dieses Fluges zu
tun? Vorher hat es ihn nicht gegeben, und nach diesem Marketing-Paket
gibt es ihn plötzlich. Das heißt, dass den Austrian Airlines eben doch etwas
dafür bezahlt wird, dass sie den Flug überhaupt durchführen.
Der Flugverkehr ist aber ein Markt, der vollkommen liberalisiert ist. Es gibt keine Verpflichtungen für die Öffentliche Hand, die sie
erfüllen und dafür auch bezahlen muss. Es bestehen zwei Ausnahmen: Das
ist der regionale Flugverkehr zwischen Spanien und den Kanarischen Inseln und zwischen Frankreich und Korsika. Dort wird unter dem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Titel "territoriale Einheit der Nation" der Direktflug vom Festland auf die jeweilige Insel als Verpflichtung der Öffentlichen Hand anerkannt, die man an einen Transportunternehmer per Verkehrsdienstvertrag übergeben kann.
Ansonsten gibt es keine öffentlich bestellten Flugdestinationen, sondern diese sind von den Flugunternehmen eigenverantwortlich zu
planen und kommerziell durchzuführen. Eine Destination rentiert sich oder
eben nicht; es gibt schlicht und ergreifend keinen gemeinschaftsrechtlich

GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003