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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil3-Budget.pdf

- S.90

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- 1986 -

anerkannten Grund, der es rechtfertigt, dass man eine Destination durch
staatliche Hilfe unterstützt.
Genau hier liegt das Problem bei dieser Ausgabe. In Wahrheit
ist ein Teil dieses Marketing-Pakets die Tatsache, dass überhaupt geflogen
werden soll. Hätte sich dieser Flug rentiert, hätte es ihn schon gegeben, und
wenn er sich nicht rentiert, darf es ihn nicht geben.
Es wird argumentiert, dass mit den Austrian Airlines ein Marketing-Paket durchgeführt wird und auf der Basis Leistung - Gegenleistung
nur das Marketing bezahlt wird, so dass sich dieser Flug letztlich rentiert.
Die Zahlungen erfolgen aber erstens trotzdem aus staatlichen Mitteln, und
es wird zweitens mit den Austrian Airlines ein bestimmtes Unternehmen
begünstigt, was drittens eine wettbewerbsverfälschende Maßnahme darstellt. Damit werden drei der vier Kriterien des Art. 87 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) erfüllt, der von den
verbotenen Beihilfen handelt.
Ich sage Ihnen, dass der Gegenstand des heute zu fällenden
Beschlusses erstens vergaberechtlich hoch bedenklich ist, und zweitens eine verbotene Beihilfe gem. Art 87 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) darstellt. Wenn Sie das sehenden Auges beschließen wollen, tun Sie es, aber wundern Sie sich nicht, wenn dann der
blaue Brief der Kommission der Europäischen Union (EU) hereinflattert
und ein Verfahren gegen die Republik Österreich wegen Vertragsverletzung angestrengt wird.
Die Europäische Union (EU) ist beim Thema Flugverkehr heikel: Zwei Untersuchungen gegen die Fluggesellschaft RyanAir sind im
Laufen, und zwar nicht wegen blödsinniger Subventionen wie der Erlassung von Landegebühren. Für den Flughafen Charleroi hat es ein solches
Marketing-Paket gegeben, das nun Gegenstand eines Beihilfen-Prüfungsverfahrens ist. Das Verfahren läuft seit einem Jahr, und den Financial Times ist zu entnehmen, dass es bald mit einer Verurteilung enden wird und
die RyanAir die Beihilfen zurückzahlen muss.
Ich danke StR Dr. Gschnitzer, dass er nicht dazwischengerufen hat; ich gehe davon aus, dass meine Ausführungen zumindest plausibel
waren.

GR-(Budget-)Sitzung 5.12.2003