Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.73
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3 Ordentlicher Haushalt
Fristeneinhaltung
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2007 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.
Sollüberschuss
Die für 2007 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 264,115 Mio.
erhöhten sich um 7,2 % auf € 283,021 Mio. An Ausgaben waren
€ 266,022 Mio. vorgesehen, sie nahmen um 5,8 % auf € 281,323 Mio.
zu. Aus dem präliminierten Zuschussbedarf von € 1,907 Mio. wurde
somit ein Sollüberschuss von € 1,698 Mio. erwirtschaftet.
Anhebung der
Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 28.2.1985 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben festgelegt. Demnach sind
Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung
mehr als 5 % des Ansatzes und mindestens € 7.267,00 beträgt. Für
Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in
Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Die bereits mehrfach getätigte Anregung der Kontrollabteilung, nämlich
die Anhebung dieser Wertgrenze in Betracht zu ziehen, wurde bisher
von der betroffenen Dienststelle nicht für sinnvoll erachtet. In diesem
Zusammenhang teilte die MA IV - Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum aktuellen
Bericht mit, dass nunmehr eine Anhebung der bisher festgesetzten
Wertgrenzen angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Geldentwertung empfohlen und auch für sinnvoll erachtet werde. Ein entsprechender Antrag wird dem Gemeinderat demnächst vorgelegt werden.
Vergleich VoranschlagRechnung
Bei der stichprobenweisen Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2007 hat die Kontrollabteilung Feststellungen bzw. Empfehlungen betreffend folgende Voranschlagsposten getroffen:
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Präsidial- und Rechtsangelegenheiten – Beratungskosten
Abteilungsleitung III / Entgelte f. sonst. Leistungen Öffentlichkeitsarbeit
Stadtplanung – Gestaltungsbeirat
Land- und Forstwirtschaft – lfd. Transferzahlung Umweltaktionen
Volksschulen – GWG
Volksschulen – sonst. Verbrauchsgüter
Gemeindestraßen – Instandhaltung Straßenbauten – Grün
In den beanstandeten Fällen haben die zuständigen Dienststellen im
Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht
begründet.
ZI. KA-09480/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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