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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf

- S.10

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Die ersten zwei Förderteilbeträge im Kalenderjahr 2017 werden nach Vorliegen der notwendigen
Beschlüsse zu dieser Vereinbarung ausbezahlt.

Die ersten zwei Förderteilbeträge jeden Jahres werden unabhängig von der Erfüllung der
Berichtspflichten des Vereins ausbezahlt, weitere Zahlungen erfolgen erst nach Erfüllung der
Berichtspflichten des Vereins für das jeweils vorangegangene Jahr.
Die Auszahlung durch die Tiroler Gemeinden erfolgt - vorbehaltlich eines positiven Prüfberichtes
der Abteilung für Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei des Amtes der Tiroler
Landesregierung - einmal jährlich durch die Landesbuchhaltung jeweils zum 31 . Juli.

111.

Zweckbindung

1. Die Förderung nach diesem Fördervertrag erfolgt zweckgebunden fOr Leistungen des Vereines
insbesondere als verwahrender Tierhalter von entlaufenen , ausgesetzten , zurückgelassenen .
verwahrlosten sowie von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren .
2. Bei den Kosten behördlich zugewiesener Tiere findet eine FörderungsberOcksichtigung nur
insofern statt, als sie auf den bisherig~n Eigentümer nicht umgelegt werden können . Diese Kosten
sind also im Pauschalbetrag dieses Fördervertrages enthalten .
3. Soweit es sich nicht um Fundtiere handelt. werden vom Verein die Kosten der Verwahrung und
erforderlichen tierärztlichen Behandlung direkt dem Eigentümer verrechnet (private Verwahrungsvereinbarung) .
Der Verein verpflichtet sich zur Führung einer Tierbuchhaltung und gestattet den Subventionsgebern und von diesen beauftragten Organen die jederzeitige Einschau in diese Daten.

IV.

Aufnahmeverpflichtung

Der Verein verpfiichtet sich . in seinen Tierheimen behördlich zuzuweisende Tiere landesweit (ohne
Bezirk Lienz) zu übernehmen oder fOr deren tierschutzrechtliche Verwahrung nach den vorhandenen
Möglich keiten Sorge zu tragen.

V.

Berichtslegung, Abrechnung

1. Der Verein verpflichtet sich , jeweils bis zum 31 .5. des Folgejahres, einen Bericht über Tätigkeiten
des Tierheimes sowie jeweils einen Verwendungsnachweis für das vorangegangene Jahr an die
einzelnen Subventionsgeber vorzulegen . Der Tätigkeitsbericht hat insbesondere eine Auflistung
aller im Tierheim eingelangten Tiere (Abgabetiere. Fundtiere. beschlagnahmte oder abgenommene
Tiere) und deren jeweilige Verweildauer im Tierheim zu enthalten .

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