Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.17
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(zu Punkt 5.)
Beilage B: Richtlinien-Änderung " Preis für künstlerisches Schaffen"
Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen
Vergaberichtlinien
(Gemeinderatsbeschluss vom ............ )
1. Gegenstand
Die Stadt Innsbruck vergibt als Anerkennung für das bisherige Schaffen von Tiroler
Kunstschaffenden jährlich abwechselnd Preise für folgende Kunstzweige :
1. Bildende Kunst
2. Literatur
1. Musik
Die Preise werden an Künstlerinnen vergeben , deren bisheriges Schaffen gewürdigt werden
soll. Sie sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, sich intensiv ihrer weiteren Arbeit widmen
zu können .
2. Bezeichnung und Preishöhe
Der im Rahmen dieser Preisvergabe vorgesehene Preis trägt die Bezeichnung:
"Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen" mit Angabe der
Jahreszahl und des Kunstzweiges. Für den ausgeschriebenen Kunstzweig ist jährlich ein
Preisgeld in Höhe von € 12.000,-- vorgesehen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind im
Haushaltsplan festzulegen . Der Preis ist nicht teilbar und wird in einem Einmalbetrag
ausbezahlt.
3. Jury
Die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt durch eine unabhängige Fachjury,
welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen wird .
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in Tirol
haben soll und die beiden anderen nicht. Für jeden Kunstzweig wird die Jury neu
zusammengesetzt. Höchstens ein Mitglied darf in der nächstfolgenden Jury dieses
Kunstzweiges vertreten sein .
Die Jury soll sich je nach Kunstzweig aus folgenden Fachleuten zusammensetzen :
Bildende Kunst: Bildende Künstlerinnen und Vertreterinnen der Bereiche Kunstvermittlung ,
Kunsttheorie und Ausstellungswesen
Literatur: Schriftstellerinnen und Vertreterinnen
Literaturwissenschaft und Literaturkritik
der
Bereiche
Literaturverm ittlung ,
Musik: Musikerinnen und Vertreterinnen der Bereiche Musikwissenschaft, Musikvermittlung
und Komposition .
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