Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.18

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Aus Gründen der Objektivität sollen Jurymitglieder, die selbst bildende Künstlerinnen ,
Autorinnen oder Musikerinnen sind, ihren Lebensmittelpunkt nicht in Tirol haben.
Die Jurymitglieder sind zu
Beratungen verpflichtet.

strengster Verschwiegenheit

über die

nicht-öffentlichen

4. Auswahlverfahren

Die Jurymitglieder schlagen je drei Personen ihres Kunstzweiges vor, welche aufgrund ihres
bisherigen Schaffens für den Preis nominiert werden sollen und folgende Voraussetzungen
erfüllen:
Der/die Künstler/in ist
• in Tirol geboren 0 der


in Tirol wohnhaft 0 der



in Tirol dauerhaft kreativ oder künstlerisch tätig .

Personen, die den Preis bereits erhalten haben, dürfen für eine Dauer von zehn Jahren nicht
mehr nominiert werden .
Die Jurymitglieder und Mitglieder der Jury für Kunstankäufe der Stadt Innsbruck dürfen nicht
nominiert werden .
Die Jury ist in ihrem internen Auswahlverfahren unabhängig. Können sich die Jurymitglieder
auf keine/n Preisträger/in einigen , unterbleibt die Vergabe des Preises. In einer nichtöffentlichen Jurysitzung wird aus den neun Vorschlägen einte Preisträger/i n ausgewählt.
Der/die Preisträgerlin soll für sein/ihr bisheriges Schaffen bzw. Gesamtwerk ausgezeichnet
und die weitere Karriere gefördert werden .
Den Vorsitz in der Jurysitzung führt der/die Kulturamtsleiter/in , welche/r nicht stimmberechtigt
ist. Der/Die Vorsitzende hat vor Sitzungsbeginn auf die Befangenheitsregel hinzuweisen :
Jurymitglieder sind durch ein Naheverhältnis zu nominierten Personen befangen (z.B.
Ehegattinnen, Verwandtschaftsverhältnis) . Im Falle der Befangenheit hat das befangene
Jurymitglied dies dem Kulturamt der Stadt Innsbruck so rechtzeitig mitzuteilen, dass ein
neues Jurymitglied ausgewählt und eingeladen werden kann .
Die Jury ist nur dann beschlussfähig , wenn alle Mitglieder anwesend sind. Für die
Juryentscheidung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Die Entscheidung wird in
einem Protokoll festgehalten . Sie ist endgültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Vergabe des Preises. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Namen der Jurymitglieder
dürfen vor Abschluss des Auswahlverfahrens nicht bekannt gegeben werden .

5. Übergabe

Die Preise werden vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin in Form einer Urkunde bei
einem Festakt am Ende des Vergabejahres überreicht. Die Namen der Preisträgerinnen
werden im amtlichen Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck - "Innsbruck
informiert" und auf der Homepage der Stadt Innsbruck veröffentlicht.

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