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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.74

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Das prozentuale Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung wird grundsätzlich
nach derselben Rechenlogik (Ferienregelung) ermittelt, wie bei den
Mittagstischzubereiterinnen. Einzig das Ausmaß der schulfreien Zeit
wird unterschiedlich berücksichtigt, indem bei den Schulassistentinnen
von einer schulfreien Zeit im Ausmaß von 10 Wochen (also 2 Wochen
weniger) ausgegangen wird. Bei einem Beschäftigungsausmaß von 20
Wochenstunden (grundsätzlich 50 %ige Teilzeitbeschäftigung) und
einem anteilsmäßig zustehenden Urlaubsausmaß von 100 Stunden
jährlich ergibt sich unter Berücksichtigung der angeführten Ferienregelung ein Beschäftigungsausmaß von 45,19 %. Eine stichprobenhafte
Verifizierung der in den Dienstverträgen der städtischen Schulassistentinnen vereinbarten (jahresdurchgängigen) Beschäftigungsausmaße
ergab keine Beanstandungen.
Systemisierung der
Dienstposten

Gemäß Dienstpostenplan sind die Posten der Schulassistentinnen
(grundsätzlich) in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe D/d systemisiert.

Tätigkeitsfeld der
Schulassistentinnen –
Empfehlung

Eine Betrachtung der zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung
für Schulassistentinnen an städtischen Volksschulen, Hauptschulen
(bzw. NMS), Sonderschulen und der Polytechnischen Schule bestehenden Arbeitsplatzbeschreibung zeigte, dass im Rahmen der „Verwaltungstätigkeit“ bzw. der „Schreibarbeiten“ eine Reihe von zu erfüllenden Aufgaben definiert sind, welche nicht der Stadt Innsbruck als
Schulerhalter zuzuordnen sind. Vielmehr handelt es sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung um administrative Hilfstätigkeiten, welche im Grunde genommen von der pädagogischen Leitung der Schule
auszuführen wären.
Aufgrund dieses Umstandes sowie aufgrund der seit 01.01.2015 umgesetzten bundes- und landesgesetzlichen Änderungen (Entfall der
Bezirksebene in der vormals dreigliedrigen Schulbehördenstruktur)
empfahl die Kontrollabteilung, die weitere Tätigkeit bzw. das weitere
Tätigkeitsprofil der städtischen Schulassistentinnen zu hinterfragen
bzw. zu evaluieren.
Sollte ein weiterführender Einsatz der städtischen Schulassistentinnen
gewünscht sein, wäre aus Sicht der Kontrollabteilung jedenfalls (erneut) mit dem Land (bzw. dem Bund) über einen Personalkostenersatz
bzw. eine Beteiligung an den aus diesem Bereich entstehenden Personalkosten zu verhandeln.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Abteilungsleitung
der MA V zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen.
Gleichzeitig wurde angekündigt, den Aufgabenkatalog der Schulassistentinnen im Laufe des Herbstes 2015 zu evaluieren.
5.5 Pädagogische Hilfskräfte

Beschäftigungsausmaß

Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurden für den – vom
Schulerhalter abzudeckenden – Freizeitbereich in der schulischen
Nachmittagsbetreuung noch zwei pädagogische Hilfskräfte beschäftigt.
Allerdings war von diesen beiden Bediensteten nur mehr 1 Mitarbeiter
aktiv. Eine weitere Bedienstete beanspruchte zum Prüfungszeitpunkt
der Kontrollabteilung Karenzurlaub.

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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