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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.75

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Der zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung noch aktive Mitarbeiter war unter Anwendung der Ferienregelung im Ausmaß von
43,27 % teilzeitbeschäftigt.
Allgemeiner Hinweis
zum Betreuungsteil bei
Ganztagsschulen

Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass der
Betreuungsteil bei Ganztagsschulen aus drei verschiedenen Bereichen
besteht. Einerseits der gegenstandsbezogenen Lernzeit (GLZ) und der
individuellen Lernzeit (ILZ) und andererseits aus der Freizeitbetreuung
(FZB). Lediglich für die FZB treffen den Schulerhalter personelle Verpflichtungen. Wenn möglich, werden vom Land Tirol Lehrer für die Betreuung zur Verfügung gestellt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Personalkosten werden dem Schulerhalter vom Land jährlich im
Nachhinein vorgeschrieben. Sofern keine Lehrer zur Übernahme von
Freizeitstunden zur Verfügung stehen (Lehrer können dazu dienstrechtlich nicht verpflichtet werden), hat der Schulerhalter für die Beistellung von Erziehern oder Freizeitpädagogen zu sorgen.
Freizeitpädagogen zur Abdeckung des Freizeitbereichs in der schulischen Nachmittagsbetreuung werden in der Stadt Innsbruck über die
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) angestellt. Vor der Einstellung von Freizeitpädagogen über die ISD stellte die Stadt Innsbruck
selbst so genannte pädagogische Hilfskräfte an. Die beiden anlässlich
der Prüfung der Kontrollabteilung noch aufscheinenden pädagogischen
Hilfskräfte stammen aus der Zeit vor der Einstellung von Freizeitpädagogen über die ISD.

Systemisierung der
Dienstposten

Die beiden Dienstposten der pädagogischen Hilfskräfte sind gemäß
dem städtischen Dienstpostenplan in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe C/c systemisiert.
5.6 Zuzahlung der Stadt für individuelle Lernzeiten
(NMS Hötting-West)

Personalkosten
„Betreuungsbereich
Lehrer“

Bei der Abstimmung der personellen Zuordnung in der städtischen
Kostenrechnung wurde die Kontrollabteilung auf weitere Personen
aufmerksam, deren „Personalkosten“ unter der Angabe ihrer Funktion
mit „Betreuungsbereich Lehrer“ auf dem Kostenträger 521005 – Tagesheimschulen gebucht wurden/werden.
Ergänzende Recherchen der Kontrollabteilung dazu ergaben, dass die
Stadt Innsbruck jenen Lehrpersonen, die in der schulischen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der individuellen Lernzeit (ILZ) in der NMS
Hötting-West tätig sind, eine 50 %ige Aufzahlung auf die „halbwertigen“
Lehrerstunden in der ILZ zuerkennt. Damit erhalten die betroffenen
Lehrpersonen ihren „vollwertigen“ Stundenlohn.
Vom ehemaligen Leiter des Referates Bezirksschulangelegenheiten,
welcher im Rahmen seiner nach wie vor bestehenden städtischen Aufgaben für diesen Bereich zuständig ist, wurde ergänzend bemerkt,
dass diese Zuzahlungen nur an jene Lehrpersonen gewährt werden,
welche bereits vor dem Jahr 2005 in der Hauptschule Hötting-West
(nunmehr NMS Hötting-West) als Stammschule tätig waren.

Finanzielles Volumen

Im prüfungsgegenständlichen Haushaltsjahr 2014 belief sich der gesamte Auszahlungsbetrag auf eine Summe von € 5.436,56 (2013:
€ 4.774,80).
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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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