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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.88

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Anlässlich der Übernahme der betreffenden Tätigkeiten durch die dem
Referat im Jahr 2015 neu zugeteilte Mitarbeiterin scheint der Kontrollabteilung jedoch das Bestreben nach Vervollständigung sämtlicher
derzeit bestehender Akten und eine akribische Bearbeitung der Subventionsansuchen sowie der Personalkostenabrechnungen ab dem
Schuljahr 2014/15 gewährleistet zu sein.
Zuschuss zu den
Personalkosen

Mit Inkrafttreten der SchulassistentInnen-Richtlinie zum 01.09.2010 hat
sich der Zuschuss des Landes Tirol zur Finanzierung der Schulhelfer
auf netto € 15,77 pro Kind und Stunde erhöht. Zudem hat auch das
maximale Stundenausmaß für die Betreuung behinderter Kinder eine
Steigerung von 13,33 Stunden auf 23 Stunden erfahren. Mit dieser
Regelung hat das Land Tirol versucht, die (damals) lehrplanmäßig vorgesehenen Stundenzahlen im Pflichtschulbereich weitgehend abzudecken. Abgegolten werden (weiterhin) nur die im Unterricht für den
Schüler tatsächlich erbrachten Betreuungsstunden.
Die folgende Tabelle gibt betreffend die Schuljahre 2013/14, 2012/13
und 2011/12 einen Überblick über die Anzahl der vom Land Tirol bezuschussten Betreuungsstunden sowie über die Höhe der jeweiligen
Refundierungsleistung in Euro (inkl. 10 % USt.) für die in den Volksschulen (VS), Neuen Mittelschulen (NMS) und im Sonderpädagogischen Zentrum (SPZ) eingesetzten Schulhelfer:

2013/14

Betreuung
sprengelfremder
Kinder mit
Behinderung

2012/13

2011/12

Stunden

Zuschuss

Stunden

Zuschuss

Stunden

Zuschuss

SPZ

12.729,68

220.821,82

10.822,24

187.733,47

9.069,59

157.330,22

VS & NMS

8.595,18

149.100,59

5.489,57

95.227,57

7.218,01

125.210,82

Summe

21.324,86

369.922,41

16.311,81

282.961,04

16.287,60

282.541,04

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass im
Schuljahr 2013/14 vier Kinder mit Behinderung im SPZ betreut worden
sind, deren (Haupt-)Wohnsitz sich nicht in der Ortsgemeinde Innsbruck
befunden hat. Für die Betreuung dieser sprengelfremden Kinder wurde
ein Zuschuss in Höhe von insgesamt € 37.611,95 beantragt und vom
Land Tirol genehmigt. Der Berechnung dieses Betrages lagen rd.
€ 2,2 Tsd. der insgesamt im SPZ erbrachten Betreuungsstunden zugrunde. Die in Rede stehenden sprengelfremden Kinder sind seit
08.09.2008 bzw. 03.07.2013 (je ein Kind) und seit 13.09.2010 (zwei
Kinder) im SPZ unterrichtet worden.
Für das Schuljahr 2014/15 wurde ein weiteres schulpflichtiges Kind mit
Behinderung und zusätzlicher Betreuung im SPZ – Schule am Inn aufgenommen.
Darüber hinaus hat die Stadt Innsbruck im Schuljahr 2014/15 für einen
Schüler in der Volksschule Angergasse zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens die Kosten für den Schulhelfer übernommen.

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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