Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.99
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Bezogen auf die Stadtgemeinde Innsbruck beschränkt sich die gesetzlich vorgesehene Zuständigkeit im Schulbereich somit seit 01.01.2015
(grundsätzlich) auf jene des Schulerhalters im Sinne der Bestimmungen des TSchOG für den Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden
Pflichtschulen.
10.1 Schulorganisation auf Bezirksebene (bis 31.12.2014)
Amt des
Bezirksschulrates
Innsbruck-Stadt
Im Rahmen des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft wurde bis
31.12.2014 das Amt des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt geführt.
Gemäß den damaligen Regelungen des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes bestand der Bezirksschulrat aus dem Vorsitzenden des Bezirksschulrates (Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde; im Fall der
Stadt Innsbruck die Bürgermeisterin), dem Kollegium des Bezirksschulrates und dem Amt des Bezirksschulrates.
Die Agenden des Bezirksschulrates waren unter der Leitung des/der
Vorsitzenden des Bezirksschulrates vom Amt des Bezirksschulrates zu
besorgen.
Personal des
Amtes des
Bezirksschulrates
Das notwendige Personal des Amtes des Bezirksschulrates war, soweit es sich nicht um Beamte des Schulaufsichtsdienstes und Lehrer,
die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut waren, handelte, dem Bezirksschulrat auf Antrag seines Vorsitzenden vom zuständigen Bundesminister zuzuweisen.
Amtsdirektor
des Bezirksschulrates
In der Stadt Innsbruck als Stadt mit eigenem Statut war zur Leitung des
inneren Dienstes des Amtes des Bezirksschulrates ein rechtskundiger
Verwaltungsbeamter als Amtsdirektor des Bezirksschulrates zu bestellen.
10.2 Personelle Ausstattung des Amtes
des Bezirksschulrates Ibk.-Stadt
Funktion
des Amtsdirektors
Die Funktion des Amtsdirektors bekleidete der damalige Vorstand des
Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft (bzw. der nunmehr amtierende Vorstand des Amtes für Personalwesen).
Verwaltungsbedienstete Im
städtischen Referat Bezirksschulangelegenheiten waren bis
zum Zeitpunkt der Auflösung der Dienststelle per 31.12.2014 zwei
(Vollzeit-)Bedienstete tätig.
Ein Dienstposten war dabei in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A/a und ein Dienstposten in C/c systemisiert.
Tätigkeitsbereiche der So wie es für die Kontrollabteilung aus den zur Verfügung gestellten
Verwaltungsmitarbeiter (historischen) Aktenstücken hervorging, führten diese im Referat Be-
zirksschulangelegenheiten tätigen Bediensteten einerseits als städtische Mitarbeiter Tätigkeiten für die Stadt Innsbruck als für den Bezirk
Innsbruck-Stadt im Bereich der Schulverwaltung und -organisation zuständige Bezirksverwaltungsbehörde aus. Andererseits stellten diese
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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