Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.98
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Turniertag „Gameday“ ausgearbeitet, wobei als Einnahmen Sponsorengelder von Firmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (Bankensektor, Energieversorgung, Sicherheitsbranche, …) veranschlagt
wurden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei Ausbleiben der externen Fördergelder das prüfungsrelevante Amt die gesamten Ausgaben
dieser freiwilligen schulbezogenen Veranstaltung zu tragen hat.
Auf Grund der sprunghaften Entwicklung der Aufwendungen für die
Flag Football Schülerliga Innsbruck in den vergangenen Kalenderjahren (2012 - 2014) empfahl die Kontrollabteilung aus Gründen einer
ebenmäßigeren Planbarkeit der städtischen Finanzmittel, die gesamten
Projektkosten – dazu zählen ua. die Kosten des Gameday, pädagogische Betreuungs- und Koordinationskosten, Drucksorten, Reinigung
der Trikots, IVB-Tickets, udgl. – der Flag Football Schülerliga der Höhe
nach zu begrenzen.
Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit an, die Bemühungen hinsichtlich Akquirierung von Drittmitteln
(Werbeeinnahmen) in Zusammenarbeit mit dem organisierenden Verein „Spielflagfootball“ zu intensivieren.
In der dazu übermittelten Stellungnahme gab die Leitung der MA V
bekannt, dass in Anbetracht der für das Jahr 2016 vorgegebenen
Sparziele eine Begrenzung der Projektkosten für die Flag Football
Schülerliga und den Gameday notwendig seien.
10 Exkurs: Bezirksschulangelegenheiten
(Damals viertes)
Referat Bezirksschulangelegenheiten
Im Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bestand bis zum
31.12.2014 ein (damals viertes) Referat „Bezirksschulangelegenheiten“, welches allerdings mit der ab 01.01.2015 in Kraft gesetzten Novelle der MGO aufgelöst worden ist.
Schulgesetzliche
Änderungen
Im Zuge von bundes- und landesgesetzlichen Änderungen wurde die
auf das Jahr 1962 zurückgehende dreigliedrige Schulbehördenstruktur
(Bezirksebene mit Bezirksschulräten, Landesebene mit Landesschulräten und Bundesebene mit dem zuständigen Bundesminister) mit Wirksamkeit 01.08.2014 durch Entfall der Bezirksebene auf zwei Stufen
reduziert.
Zudem wurden mit Wirksamkeit 01.01.2015 alle Aufgaben, die bis zu
diesem Stichtag im Bereich der Schulverwaltung von den Bezirksverwaltungsbehörden zu erfüllen waren, der Landesregierung übertragen,
sodass auch in diesem Bereich ein Entfall der Bezirksebene vollzogen
worden ist.
Mit diesen schulgesetzlichen Änderungen von Bund und Land wurden
die vormaligen Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden und
Bezirksschulräte auf die Landesregierung und die Landeschulräte
übertragen.
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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