Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.109

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
trollabteilung noch nicht abgeschlossen war, bezog sich die durchgeführte Prüfung auf den Jahresabschluss 2008. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe wurden jedoch auch die Jahre 2009 und 2010 tangiert, wie auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind.
Unter Einschluss des gegenständlichen Berichtes wurde die ISD von der
Kontrollabteilung zum zweiten Mal einer Einschau unterzogen und wird
diesbezüglich auf den Prüfbericht, Zl. KA-16/2005, vom 01.03.2006
über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2004 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH“ verwiesen.
Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
1.1 GPLA-Prüfung Tiroler Gebietskrankenkasse

GPLA-Prüfung
2003 – 2007
Nachzahlung

Im Jahr 2008 führte die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) eine
GPLA-Prüfung betreffend den Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2007
durch. Auf Basis dieser Prüfung ergaben sich vor allem im Bereich der
Sozialversicherungsbeiträge erhebliche Nachzahlungen.
Unter Berücksichtigung eines von der ISD-Geschäftsführung an die
TGKK gerichteten Ansuchens auf Nachsicht und Stornierung der im
Zusammenhang mit dem Nachforderungsbetrag stehenden Verzugszinsen (€ 22.218,60) musste an die TGKK ein Betrag in Höhe von
€ 153.283,76 und an das Finanzamt ein Betrag in Höhe von
€ 26.283,35 nachgezahlt werden.

Konflikt in Sachen
„Therapeutisches
Taschengeld“

Die Nachforderungsbeträge ergaben sich hauptsächlich im Bereich des
so genannten „Therapeutischen Taschengeldes“. Unter dieser begrifflichen Bezeichnung wurden Obdach- bzw. Wohnungslose für diverse
Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens eingesetzt bzw. damals auch
teilweise an die IIG-Unternehmungen (z.B. für Wohnungssanierungen)
verliehen. Für diese Tätigkeiten erhielten die betroffenen Personen „Taschengelder“. Mit der TGKK war diese Angelegenheit mit Schreiben
vom 18.11.2002 insofern abgestimmt, als diese jedenfalls akzeptieren
würde, „dass derartige Taschengelder als beitragsfrei behandelt werden, wenn eindeutig keinerlei Arbeitsverpflichtung entsteht und wenn
die Geldzuwendung ausschließlich therapeutischen Erwägungsmustern
entspricht. Für die Zukunft sollten sich derartige ‚Einkünfte’ der Klienten
allerdings unter den jeweiligen Geringfügigkeitsgrenzen bewegen.“
Wie die von der TGKK durchgeführte Prüfung zeigte, wurden offenbar
die jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenzen nicht in allen Fällen eingehalten und hatte dies zu einer entsprechend hohen Beitragsnachzahlung an die TGKK geführt.

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2