Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.87

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- 591 -

gen über die Zukunft des Geschäftsmodells der ISD-Gastronomie Dienstleistungs
GesmbH aufgenommen hat. Bis zur
Aufsichtsratssitzung am 14.9.2010 sollten
vom Ausschuss dazu Vorschläge präsentiert werden.
1.
2.

Welche Maßnahmen wurden vom
Arbeitsausschuss empfohlen?
Welche Beschlüsse wurden bei dieser
Aufsichtsratssitzung hinsichtlich der
Zukunft der ISD-Gastronomie
Dienstleistungs GesmbH gefasst?

Verordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck?
EINTRITTSPREISE, inklusive Mehrwertsteuer, Vergnügungssteuer und
Behindertenabgabe
Erwachsene: € 8,50
Gruppen ab 20 Personen (ein Reiseleiter
ist gratis): € 7,50
Erwachsene Einheimische (Wohnsitz
Bezirk Innsbruck-Land mit Nachweis durch
Personaldokument): € 7,--

Dr.in Krammer-Stark e. h.

Mitgliederinnen und Mitglieder ÖAMTC:
€ 7,50

60.3

Mitgliederinnen und Mitglieder Österreichischer Schiverein (ÖSV) mit ÖSV-Card:
€ 7,--

Ortspolizeiliche Vorschriften
"Verordnung über das Verhalten
auf dem Gelände der BergiselSprunganlage", Eintrittsentgelt
für das Betreten der Anlage
(StRin Mag.a Schwarzl)

StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgende
Anfrage:
Unter den ortspolizeilichen Vorschriften
der Landeshauptstadt Innsbruck in der
städtischen Vorschriftensammlung auf der
Homepage der Stadt Innsbruck findet sich
eine ortspolizeiliche Verordnung namens
"Verhalten auf dem Gelände der BergiselSprunganlage". In dieser heißt es unter
anderem in § 1 Betreten der Anlage:
"Das Betreten der Anlage ist allgemein
gestattet, es kann jedoch bei Durchführung von Veranstaltungen an den Erwerb
von Eintrittskarten gebunden werden."

Kinder (6 bis 14 Jahre) und Schulklassen
(Ein Begleitlehrer pro Klasse frei, Schulbestätigung und Namensliste): € 4,-Jahreskarte - Besuchen Sie uns so oft Sie
wollen innerhalb eines Jahres zuzüglich
€ 3,-- Einsatz für keycard: € 13,-Family Karte - Ein oder zwei Erwachsene
mit eigenen Kindern bis 15 Jahre: € 16,50.
Mag.a Schwarzl e. h.
60.4

Kindergärten, Übersicht über die
Anzahl der KindergartenpädagogInnen, HelferInnen und SpringerInnen sowie über einzelne
Gruppen (GRin Eberl)

Die Frau Bürgermeisterin möge folgende
Anfrage beantworten:

GRin Eberl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und
Mitunterzeichnern folgende Anfrage:

1.

Ist die oben genannte ortspolizeiliche
Verordnung noch in Kraft, wovon aufgrund der Tatsache, dass sie auf der
städtischen Homepage als solche
geführt wird, auszugehen ist?

1.

2.

Wenn nein, wann wurde sie außer
Kraft gesetzt und warum befindet sie
sich dann noch auf der Homepage?

Wie viele Kindergartenpädagoginnen
und Kindergartenpädagogen werden
von der Stadt Innsbruck beschäftigt?
Mit der Bitte um eine quantitative Übersicht über die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse.

2.

3.

Wenn ja, entspricht die Tatsache,
dass seitens der BergiselbetriebsGesmbH unten stehendes Eintrittsentgelt für das Betreten der Anlage
verlangt wird, dieser ortspolizeilichen

Wie viele Helferinnen und Helfer für
die Kindergärten werden von der
Stadt Innsbruck beschäftigt? Bitte um
eine quantitative Übersicht über die
verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse.

3.

Wie viele so genannte "Springerinnen
und Springer" für Kindergärten wer-

GR-Sitzung 14.10.2010