Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.89

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61.2

I-OEF 160/2010

61.3

Nutzung des Marktplatzes für
Veranstaltungen und Märkte (GR
Carli)

Einrichtung eines "Innsbrucker
Wohnbauforschungstopfes"
bzw. eines Budgetpostens für
Wohnbauforschung
(GRin Dr.in Krammer-Stark)

GR Carli: Ich stelle gemeinsam mit
StRin Mag.a Schwarzl folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen in Kooperation mit der Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG), den Markthalleneigentümern, den Mieterinnen und Mietern der
Markthalle, den Anrainerinnen und
Anrainer der Markthalle und des Veranstaltungsplatzes zwischen Hofgarten und
Tiroler Landestheater ein Konzept
erarbeiten mit dem Ziel:
1.

2.

3.

Den Veranstaltungsplatz beim Tiroler
Landestheater endlich auch als solchen zu nutzen und so den Marktplatz
für Märkte und seine Anrainerinnen
und Anrainer von einer Endlosschleife
an Veranstaltungen freizuspielen;
Den Marktplatz seinem Namen und
seiner Nachbarschaft zur Markthalle
entsprechend zum Ort qualitätsvoller
und regelmäßiger Märkte zu machen
(zuminderst so lange, bis über allfällige bauliche Nutzungen des Platzes
Klarheit herrscht);
Sich in die Diskussion über einen
Umbau der Markthalle als Stadt nicht
nur mit der planerischen Zielsetzung
"Innsbruck an den Inn bringen", sondern auch mit der Nutzungszielsetzung "regionale Produkte nicht nur in
der Markthalle, sondern auch am
Marktplatz" einzubringen.

I-OEF 161/2010

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck richtet einen Topf für
Wohnbauforschung ein.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
Näheres führe ich dann bei der Behandlung des Antrages im Dezember 2010 aus.
61.4

I-OEF 162/2010
Wohnungsvergaberichtlinien,
Aussetzung für Familien im Notfall (GRin Dr.in Krammer-Stark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es wird von der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, geprüft, ob ein Vergabeverfahren
entwickelt werden kann, das Menschen in
akuten Notsituationen - vor allem wenn
Kinder betroffen sind - sofort mit Wohnraum versorgt. Dafür werden objektive
Kriterien erarbeitet und die ansonst
üblichen Vergaberichtlinien für städtische
Wohnungen außer Kraft gesetzt. Diese
Bestimmung zur Akutversorgung wird als
eigener Passus in die Innsbrucker
Wohnungsvergaberichtlinien aufgenommen.

Carli und Mag.a Schwarzl, beide e. h.

Dr.in Krammer-Stark e. h.

Die Begründung erspare ich mir jetzt.

Das war eine Anregung vom Chill Out DOWAS Innsbruck Wohnungslosenhilfe.

GR-Sitzung 14.10.2010