Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.133
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1. VOLKS- UND HAUPTSCHULEN, BENÜTZUNGSENTGEL T
ANTRAG
Ab dem Finanzjahr 2020 wird das Benützungsentgelt für die Überlassung von Schulraum
(Klassen , Turnsäle, Sonderräume etc.) mit EUR 8,40 (+2,56%) zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener USt. (bisher EUR 8, 19) je Raum und Stunde festgesetzt. Dabei ist ein
Drittel der Sporthallen als ein Raum anzusehen ist.
Die Fachdienststelle begründet die Erhöhung mit gestiegenen Betriebskosten.
Für die Überlassung von Turnhallen an lnnsbrucker Sportvereine sowie Schulraum zur
ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine und
Organisationen wird, wie bisher, kein Benützungsentgelt eingehoben.
2. ELTERNBEITRÄGE IN STÄDT. KINDERGÄRTEN UND SCHÜLERHORTEN
Seitens der Fachdienststelle wurde unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben
vorgeschlagen die Tarife nur geringfügig, d.h. im Ausmaß der Indexierung, anzupassen.
ANTRAG
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 werden folgende Elternbeiträge (inkl. 10% USt.) festgesetzt:
2019/20
4-6
Jahre Jahre
2-4
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
14:00 Uhr monatl.
Halbtageskindergarten
monatl.
Schülerhort (1-2
TaQe/Woche) monatl.
Schülerhort (3-5
TaQe/Woche ) monatl.
Mittagstisch - Kinderqarten
Mittagstisch - Schülerhort
04 11.2019
2020/21
2-4Jahre
4-6 Jahre
31,10
31,10
31,70
1,93%
31,70
1,93%
0,00
0,00
0,00
+/-0%
0,00
+/-0%
-
-
50,40
51,40
1,98%
71,80
73,20
1,95%
3,80
3,80
+/-0%
3,80
4,00
5,26%
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