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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.134

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Bisher wurde für nicht in Innsbruck ansässige Kinder (kein Hauptwohnsitz) für die Kindergarten- und Schülerhorttarife ein Auswärtigenzuschlag von 100% verrechnet. Nachdem dieser Zuschlag angesichts der Einführung des „Gratis-Kindergartens" nicht mehr
zweckmäßig ist, ist es notwendig separate Tarife für auswärtige Kinder festzusetzen.
Dabei wird ebenfalls eine Erhöhung um rd. 2,0% vorgeschlagen:
2020/21

2019/20

2-4
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
14:00 Uhr monatl.

4-6

Jahre

Jahr
e

2-4 Jahre

4-6 Jahre

126,50

62,20

129,00

1,98%

72,90

0,00

74,40

1,93%

63,20

1,93%

Ergänzend wurde seitens der Fachdienststelle angeregt, dass von der Einhebung des
Auswärtigenzuschlages beim pädagogischen, städtischen Personal (inklusive Assistenzkräfte) auf Ansuchen abgesehen werden kann.
Für die Gewährung von Ermäßigungen gelten für die Schülerhorte derzeit die Richtlinien lt. STS-Beschluß vom 30.6.1999. Ermäßigungen für auswärtige Kinder (kein Hauptwohnsitz in Innsbruck) sind ausgeschlossen. 2

3. BENÜTZUNGSENTGELT KINDERGÄRTEN/HORTE
Diesbezüglich wird auf den Beschluss des Stadtsenats vom 20.7.2010, 21. V-8772/2010
hingewiesen, welcher für entgeltliche Raumüberlassungen das Benützungsentgelt für
Volks- und Hauptschulen (siehe Pkt. 1) vorsieht.
Das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung beantragt, dass für Raumüberlassungen (Bewegungsraumüberlassungen) in städt. Kindergärten und Schülerhorten an lnnsbrucker
Sportvereine sowie zur ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch Vereine und Organisationen, wie bisher, kein Benutzungsentgelt eingehoben
wird.

4. STÄDT. SPORTPLÄTZE, TURN- UND SPORTHALLEN UND KUNSTEISLAUFPLÄTZE
Seitens der Fachdienststelle wurde bei den folgenden Vorschlägen darauf hingewiesen,
dass die Tarife für die Sillside skate und für die Kunsteislaufplätze Saisonspreise sind
und somit erst im Herbst 2020 in Kraft treten. Alle Tarife verstehen sich inkl. 20% USt.
Tarife Sportplätze 2020
2019

2020

EUR

EUR

Naturrasen
Eine Stunde
Do elstunde

58,40
95,40

59 60

2,05%

97 30

1,99%

- - · - - · - -- - -- 2 Ausnahmen sind für Bürgerinnen bei Wohnungen mit städtischem Zuweisungsrecht mit

Einzelgenehmigung durch den Stadtsenat möglich.

04 11.201

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