Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.130
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(zu Punkt 25.)
VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE A)
Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom …………………..)
Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 14.06.2018, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:
In der Anlage II wird folgende Ziffer 4) angefügt:
„4) Parkstraßen Hungerburg (Parkzone HB):
Die Parkzone HB umfasst alle öffentlichen Straßen und alle Gebäude innerhalb des
durch die nachfolgend angeführten Straßen, Wege und örtlichen Gegebenheiten
umschlossenen Gebietes, einschließlich dieser Straßen und Wege selbst:
Nördlich des Hauses Höhenstraße 66 von der Höhenstraße in Richtung Nordosten
abzweigender Zugangsweg zum Höttinger Steinbruch (Klettergarten) - Wilhelm-GreilWeg - Erlerweg - Waldweg Hungerburg - Wilhelm-Greil-Weg - Kandlerweg Knappensteig - Hungerburgweg bis zur Kurve nördlich des Hauses Hungerburgweg 16
(bis zur Abzweigung des Wirtschaftsweges nach Norden) - von dieser Abzweigung in
geradliniger Verbindung zur Kreuzung Arzler Alm Steig / Rosnerweg - Rosnerweg in
Richtung Südwesten bis zur Seilbahntrasse der Nordkettenbahn - Seilbahntrasse in
Richtung bergwärts bis zur Stütze 1 der Nordkettenbahn - von der Stütze 1 in
geradliniger Verbindung nach Westen bis zur Kreuzung Katzenbründlweg / Buchtalweg Katzenbründlweg bis zur Kreuzung mit der Gramartstraße - von dieser Kreuzung in
geradliniger Verbindung unmittelbar nördlich des Hauses Gramartstraße 98 nach
Westen bis zum Alpenvereinsweg 215 - Alpenvereinsweg 215 nach Süden bis zur
Zufahrtsstraße zu den Häusern Gramartstraße 104 bis 108 - von dieser Zufahrt zwischen
den Gebäuden Gramartstraße 118 und 124 und die Ebene südlich des Gebäudes
Gramartstraße 122 einschließend bis zur Kreuzung Gramartstraße / Burgstadlweg - von
dieser Kreuzung in geradliniger Verbindung nach Osten und die Gebäude Gramartstraße
135 und 139 einschließend bis zur Vogelhütte - Vogelhüttenweg bis zur Höhenstraße Höhenstraße talwärts bis zum Zugangsweg zum Höttinger Steinbruch (Klettergarten).
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