Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.167

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Der Stadtsenat nahm in seiner Sitzung vom 21.01.2004 diese Empfehlung zustimmend zur Kenntnis und erteilte den Zuschlag zur Erbringung der Dienstleistungen Investmentmanagement, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbankfunktion an das Unternehmen „N.N.“.
6.4 Zahlungsflüsse im Zuge der Erstveranlagung(en)
Zahlungsflüsse und
Veranlagungserträge
im Zeitraum der
Zwischenveranlagung

Der vereinbarte Kaufpreis in Höhe von € 134.444.700,00 wurde von
der TIWAG am 05.12.2002 (Vollzugstag gemäß den Transaktionsverträgen) beglichen.
Für den Zeitraum vom Eingang des Kaufpreises (05.12.2002) bis zum
Zeitpunkt der Durchführung der langfristigen Veranlagung (mit Valuta
30.03.2004) recherchierte die Kontrollabteilung die maßgeblichen Zahlungsflüsse und Veranlagungserträge aus den Prüfungsunterlagen wie
folgt:

Bis zum Zeitpunkt der Vornahme der langfristigen Veranlagung im
Rahmen eines eigens für Veranlagungszwecke der Stadt Innsbruck
aufgelegten so genannten Spezialfonds per 30.03.2004 wurden im
Wege von mehreren (kurzfristigen) Zwischenveranlagungen bezogen
auf den am 05.12.2002 geflossenen Gesamtkaufpreis von
€ 134.444.700,00 Zinserträge im Gesamtausmaß von € 3.931.486,67
erwirtschaftet.
Von dem in der obigen Tabelle angeführten Gesamtzinsertrag wurde
ein Zinsbetrag im Ausmaß von € 3.281.316,29 vom Gestellungsbetrieb
vereinnahmt, während der restliche Zinsbetrag von € 650.170,38 gemeinsam mit dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Restkapital von
€ 107.444.700,00 (Kaufpreis € 134.444.700,00 abzüglich Immobilienteil von € 27.000.000,00) im Wege eines Spezialfonds für die langfristige Veranlagung zur Verfügung stand.
Allgemeine Erläuterung
„Spezialfonds“

Zur allgemeinen Information erwähnt die Kontrollabteilung, dass es
sich bei „Spezialfonds“ (im Gegensatz zu „Publikumsfonds“) um Investmentfonds handelt, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert, sondern für spezielle (institutionelle) Anleger (im gegenständlichen Fall für die Stadt Innsbruck) oder Anlegergruppen aufgelegt werden. Dadurch kann auf die individuellen Bedürfnisse und Zielsetzungen der Investoren besser eingegangen werden.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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