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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.168

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Durchführung
der langfristigen
Veranlagung im Wege
eines Spezialfonds

Mit Valuta 30.03.2004 wurde die langfristige Veranlagung entsprechend der Beschlussfassung des Stadtsenates vom 21.01.2004 umgesetzt. Dabei wurde in den vom Unternehmen N.N. aufgelegten Spezialfonds (gemäß den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes)
ein Betrag von € 108.094.800,00 investiert.
Ohne die innerhalb des Spezialfonds geltenden Bestimmungen und
Vorgaben in all ihren Details dazustellen, erwähnte die Kontrollabteilung, dass der von der Projektgruppe „Veranlagung“ erarbeitete und
letztlich vom Stadtsenat in seiner Sitzung vom 08.07.2003 freigegebene Veranlagungsvorschlag eine Gesamtaufteilung des Kapitalstockes
auf die Anlageklassen Immobilien, risikolose Anleihen, aktiv gemanagte Anleihen und Aktien vorsah.
Die von der Stadt Innsbruck veranlagten Geldmittel waren im Spezialfonds – gemäß den Ausschreibungsvorgaben der Stadt – in einem
„Sicherungsteil“ und einem „Dynamikteil“ mit jeweils festgelegten Vorgaben zu veranlagen.
Ziel dieser (strategischen) Veranlagungsvorgaben war es, in der Gesamtveranlagung ein – für die Stadt Innsbruck als Investor – wichtiges
„Sicherungsnetz“ zu verankern, wodurch einerseits ihr Bedürfnis nach
Sicherheit bestmöglich abgedeckt wurde und andererseits auch eine
gewisse Flexibilität in der Gesamtveranlagung zur Erzielung einer
bestmöglichen Veranlagungsrendite gegeben war.
Insgesamt wurde die zu verfolgende Veranlagungsstrategie konservativ-risikoavers ausgerichtet.
Im Herbst des Jahres 2006 kam es im Zuge wirtschaftlicher Schwierigkeiten rund um das bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit
der gegenständlichen Spezialfondsveranlagung für die Stadt Innsbruck tätige Unternehmen N.N. (bzw. dessen Unternehmensgruppe)
zu einem Wechsel. Die damals bestehende Spezialfondsveranlagung
wurde auf eine andere Unternehmensgruppe übertragen bzw. dort neu
eingerichtet.
Letztlich wurde der bestehende Spezialfonds per 03.06.2013 aufgelöst. Dieser Auflösung ging die Entscheidung des Stadtsenates vom
06.03.2013 voraus, bezüglich der bestehenden Spezialfondsveranlagung auf ein so genanntes „passives Management“ umzustellen.
6.5 Auflösung Spezialfonds – Umsetzung passives Management

Beschluss des
Stadtsenates vom
06.03.2013

Der Stadtsenat behandelte in seiner Sitzung vom 06.03.2013 eine
Vorlage der MA IV vom 27.02.2013, welche im Zusammenhang mit
der Änderung des Spezialfondsmanagements stand.
Dabei wurde von der zuständigen Fachdienststelle darauf hingewiesen, dass im Herbst des Jahres 2012 ein „Investment-Review“ bzw.
eine Beurteilung der bisherigen Managementleistungen durch ein beauftragtes (außenstehendes) Unternehmen stattgefunden habe. Ein
wesentliches Ergebnis dabei war, von dem bislang im Spezialfonds
gepflogenen so genannten „aktiven Managementstil“ auf ein „passives
Management“ umzustellen.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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