Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.181

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vom externen Controller für das Jahr 2024 prognostizierten) Zeitpunkt
des vollständigen Verzehrs der Finanzveranlagungen zeigt sich diese
Zeitschiene nunmehr im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen
deutlich verändert.
In der zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung letzten
vom externen Controller erstellten „Strategieanalyse“ – datiert mit
28.04.2017 – wird von ihm darauf hingewiesen, dass es voraussichtlich
ab dem Jahr 2024 zu einem Abbau des Immobilienvermögens (bis zu
den Jahren 2039/2040) kommt. Ab dem Jahr 2040 waren in seinen Berechnungen zur Bedienung der Pensionsverbindlichkeiten die inzwischen valorisierten und bis zum Jahr 2050 auszudehnenden Budgetzuschüsse vorgesehen.
8.2 Gewerbegrund „Schloßseppl“
Ankaufsbeschluss
Ende 2004

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.12.2004 wurden von der
Stadt Innsbruck die Grundstücke Nr. 664/1 und Nr. 665 beide KG 81102
Amras (Lage östlich des DEZ Einkaufszentrums) angekauft. Im Beschluss wurde weiterführend bestimmt, dass als Bedeckung Mittel aus
der Veranlagung „Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb“ - Anlageklasse Immobilienteil herangezogen werden.

Bestandvertrag
hinsichtlich
Grundstück Nr. 664/1

Auf dem Grundstück Nr. 664/1 wurde als Superädifikat ein Verkaufsgebäude eines Sportartikelhändlers errichtet. Die erforderlichen Grundflächen wurden von der Stadt Innsbruck an den Sportartikelhändler im Wege eines unbefristeten Mietvertrages in Bestand gegeben. Beiden Vertragspartnern steht eine Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer
im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsfrist zu, wobei die Stadt
Innsbruck (vorerst) bis 31.12.2041 auf das ihr zustehende Kündigungsecht verzichtete.
Im Mietvertrag wurde ein nach dem VPI 2005 wertanzupassender Mietzins (mit 5 %iger Anpassungsschwelle) pro beanspruchtem m² Grundfläche festgeschrieben. Die von der IISG durchgeführten Valorisierungen
des Mietzinses waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar; wobei die von der IISG zuletzt ab 01.01.2016 vorgenommene
Wertanpassung aus Sicht der Kontrollabteilung verspätet erfolgt ist.

Bestandvertrag
hinsichtlich
Grundstück Nr. 665 –
verlängerter
Kündigungsverzicht
seitens der Stadt –
Empfehlung

Auf dem Grundstück Nr. 665 wurde von einer Errichtungs- und Verwaltungsgesellschaft der so genannte Musterhauspark errichtet. Dem Vertragspartner der Stadt Innsbruck wurde die notwendige Grundfläche im
Rahmen eines unbefristeten Mietvertrages in Bestand gegeben. Beiden
Vertragsparteien stand eine Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung
einer im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsfrist zu, wobei die
Stadt Innsbruck bis 31.12.2019 auf das ihr zustehende Kündigungsrecht
verzichtete.
Als Mietzins wurde ein nach dem VPI 2005 wertanzupassender monatlicher Betrag (mit 5 %iger Anpassungsschwelle) festgesetzt. Die von der
IISG durchgeführten Valorisierungen des Mietzinses waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar; wobei die von der IISG zuletzt ab 01.01.2016 vorgenommene Wertanpassung aus Sicht der Kontrollabteilung verspätet erfolgt ist.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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