Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.237

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(zu Punkt 5 . )

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.12.2018

Entgeltfortzahlung für die ehemalige Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider;
Zahl GfGR/194/2018;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 04.12.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
StRin Dengg und MitunterzeichnerInnen haben am 04.12.2018 folgende dringende Anfrage
eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Am 22.04.2018 wurde der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck neu gewählt. Am
24.05.2018 fand die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates statt. In dieser wurden auch die Vizebürgermeister für die laufende Gemeinderatsperiode gewählt und die übrigen Stadtsenatsmitglieder bestätigt. Mag. a Sonja Pitscheider schied damit aus dem Gemeinderat und aus dem Stadtsenat aus.
In diesem Zusammenhang wird Herr Bürgermeister ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:

Hat Mag.a Sonja Pitscheider seit dem 24.05.2018 entgeltwerte Leistungen durch
die Stadt Innsbruck erhalten? Falls ja, aufgrund welchen Rechtstitels?

Antwort:

Gemäß Tiroler Gemeindebezügegesetz gebührt der/dem Bürgermeister/in,
den BürgermeisterstellvertreterInnen und den amtsführenden StadträtInnen
der Landeshauptstadt bei der Beendigung der Funktionsausübung eine Bezugsfortzahlung, wenn sie ihre Amtstätigkeit hauptberuflich ausüben. Die
Amtstätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, wenn neben der Amtstätigkeit
kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird.