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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.293

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gehren als solches im Rahmen der Rechtsordnung durchgeführt wurde, stellt sich die Frage, inwieweit eine politische Parteinahme durch "die Stadt" bzw. deren Organe in einer Angelegenheit,
die nicht in der Kompetenz der Stadt Innsbruck bzw. im eigenen Wirkungsbereich der städtischen Verwaltung gelegen ist, einerseits rechtlich zulässig und andererseits statthaft ist. Das
Neutralitätsgebot der Verwaltung wurde hier erneut nicht eingehalten, jene Teile der Bevölkerung, die das Volksbegehren oder Inhalte desselben ablehnen, wurden vor den Kopf gestoßen.
Anstatt eine ordentliche und nach sachlichen Parametern agierende Verwaltung für alle Bürger
zu gewährleisten, wurde das Rathausgebäude für den Aushang ideologischer Propaganda missbraucht.
Nach dem Demokratieprinzip (Art. 1 B-VG) geht das Recht vom Volk aus. Dementsprechend findet die politische Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen statt ("von unten nach oben").
Daraus folgt für die Staatsorgane, zu denen auch die Amtsträger nachrangiger Gebietskörperschaften gehören, die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität, weshalb es jedem Staatsorgan untersagt ist, im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen in seiner amtlichen Funktion offen oder
verdeckt für eine bestimmte Partei bzw. bestimmte parteipolitische Standpunkte einzutreten.
Frage 1:

Wer hat die Aufhängung des Plakats "Sicher sein" veranlasst?

Antwort:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung im Juli 2018 ausgeführt, wurde die
Aufhängung von Bgm. Willi anlässlich des Weltflüchtlingstags veranlasst.

Frage 2:

In welchem Zeitraum wurde das Plakat "Sicher sein" ausgehängt?

Antwort:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung im Juli 2018 ausgeführt, von Mittwoch, den 20.06.2018 bis Montag, den 25.06.2018.

Frage 3:

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Anbringung bzw. die Veranlassung zur
Anbringung des Plakats "Sicher sein"?

Antwort:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung im Juli 2018 ausgeführt, auf der
Grundlage des § 31 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR).

Frage 4:

Welche genauen Zielsetzungen und Maßnahmen sind im Rahmen des auf dem
Plakat textierten Wortlaut "Engagiert gegen Abschiebungen nach Afghanistan" geplant bzw. umfasst?

Antwort:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung im Juli 2018 ausgeführt, wird auf
Anfrage auf www.sichersein.at hingewiesen.

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