Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.52
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stadt Innsbruck (IStR) zu lesen, weil der Gemeinderat schon das höchste Gremium ist,
dessen Beschlüsse bindend sind. Es stimmt
überhaupt nicht, dass hier "drübergefahren"
wird. Du gehörst dem höchsten Gremium
an, GR Depaoli. Es ist nur so, StR Federspiel kennt das über Jahrzehnte, dass entsprechende Mehrheiten notwendig sind.
Das möchte ich ins richtige Licht rücken.
GR Schmidt: In der "Aktuellen Stunde" der
Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2018
haben wir das Parken und den damit verbundenen Verkehr in der Stadt Innsbruck
recht ausführlich diskutiert. Soweit ich mich
erinnern kann, haben wir uns auf einen
Grundtenor geeinigt, nämlich auf ein ganzheitliches, umfassendes Verkehrskonzept.
Damals habe ich bereits festgehalten, dass
wir in der Stadt Innsbruck nur ein Flickwerk
haben. Jetzt sind wir wieder beim gleichen
Thema angelangt.
Wir versuchen einen Teil des Stadtgebietes,
gut oder schlecht zu regeln. Ich bin nicht zufrieden und wie Sie schon gehört haben,
wird sich die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ) gegen die Einführung der Kurzparkzone auf der Hungerburg aussprechen.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: In der Debatte stellt es sich für mich so dar, dass versucht wird, das Parken als Sozialmaßnahme einzuführen. Dieser Meinung sind
wir nicht. Es sollen Parkplätze zur Verfügung stehen. Damit die Sicherheit aller,
nämlich jener, die dort leben, sowie derer,
die dort hinfahren, hergestellt wird, kann
eine Parkraumbewirtschaftung hilfreich sein.
Ich habe aus der Karte herausgelesen, dass
dies eine Zone ist, in der es noch gar keine
Parkraumbewirtschaftung gab. Warum ist
das so? Dieser Stadtteil gehört auch zu
Innsbruck?
(GRin Mag.a Lutz: Das stimmt nicht, in Igls
gibt es auch keine Parkraumbewirtschaftung.)
Betroffen ist das einzig große Gebiet, das
ein Naherholungsgebiet darstellt. Das ist in
meinen Augen sehr deutlich mit der Situation beim Schloss Ambras vergleichbar. Aus
diesem Grund bin ich auch nach einem Lokalaugenschein am Wochenende auf der
Hungerburg der Meinung, dass eine Bewirtschaftung notwendig ist, auch am Wochenende. Ich bin überzeugt, dass dadurch im
GR-Sitzung 13.12.2018
Bereich der Gramartstraße eine Entlastung
erreicht wird, in der die Sicherheit deutlich
eingeschränkt ist.
Ich war bei meinem Lokalaugenschein mit
einem Polizisten sowie einem Mitarbeiter
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
vor Ort, die mir beide bestätigt haben, dass
eine Bezettelung sehr schwierig ist. Wenn
Autos im Halteverbot stehen, kostet dies
€ 21,--, was den dort Parkenden aber egal
ist. Sie argumentieren, dass sie diesen Betrag zahlen, dafür ein Bier weniger trinken,
aber einen Parkplatz haben.
Die Familien mit Kind und Kegel, die genannt worden sind, zahlen für eine Parkmöglichkeit genauso in Navis oder in
Obernberg. Es gibt bei Wandergebieten
kaum Parkplätze, die gebührenfrei sind.
Wenn die Parkgebühr zu hoch ist, muss
man die öffentlichen Verkehrsmittel benützen, denn auf die Hungerburg ist dies für
Kinder auch noch eine ereignis- und erlebnisreiche Fahrt.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte zuerst
noch einmal auf die Wortmeldung von
GR Lassenberger eingehen, dass wir die
Einführung der Parkraumbewirtschaftung
auf privaten Grundstücken vorgehabt hätten. Wir fragen alle Privaten, ob sie das wollen. Es kann durchaus zum Beispiel im Interesse der Kammer für ArbeiterInnen und
Angestellte für Tirol (AK Tirol) sein, dass
kein wildes Verparken gewünscht ist. Wenn
eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt
wird, kommt auch die MÜG zur Kontrolle.
Ein Punkt wurde noch gar nicht angesprochen, denn mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung kontrolliert dort die
MÜG permanent. Es gibt einen Antrag von
GR Onay auf der Hungerburg eine Außenstelle der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) einzurichten. Auch im Sinne der Einsatzorganisationen würde ich die Realisierung des Antrages sehr begrüßen. Dort ist
nicht nur die Feuerwehr, sondern auch die
Bergrettung stationiert, denn wir befinden
uns im hochalpinen Raum.
Wir haben dort gar nicht so viele Parkplätze,
dass wir eine Abzocke betreiben können,
wie das GR Depaoli immer ausführt. Es
geht nicht nur darum, die Kurzparkzone zu
überwachen, sondern auch andere Maßnahmen bei der Überprüfung der Einhaltung
der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu