Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.96
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ten, um den Bundesgesetzgeber zu ersuchen, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen. Der Antrag von GR
Mag. Falch hat etwas Ähnliches angefordert.
Es soll gesetzlich verankert werden, dass
solche Gebäude bzw. Grundstücke nicht am
freien Markt verkauft werden können, sondern in der öffentlichen Hand bleiben. Wenn
keine öffentliche Körperschaft ihr Kaufinteresse zum Ausdruck bringt, dann könnten
auch private KäuferInnen in Frage kommen.
Dafür werden wir uns einsetzen, weil es uns
alle betrifft.
GR Mag. Fritz: Zu diesem Antrag fällt mir
ein Spruch ein, an den sich auch StR Federspiel erinnern wird. Vom Alt-Bgm.Stellv. Dr. Wallnöfer haben wir Folgendes
öfter gehört: "Frei von jeglicher Kenntnis der
Sach- und Rechtslage."
Man konstruiert ein symbolisches Abgehen
von der Priorisierung für den geförderten
Wohnbau an einem Beispiel, das damit wenig zu tun hat. In dem dortigen Haus hat
schon jahrelang niemand mehr gewohnt.
Die Österreichische Bundesforste AG hat
das Gebäude leerstehen lassen und anschließend an den Meistbietenden verkauft.
Übergangsweise sanierte der Käufer das
Haus bzw. gewisse Installationen notdürftig,
um es kurzfristig zu vermieten, damit er
während der Zeit der Projektentwicklung
Einnahmen lukrieren kann und sozusagen
einen Deckungsbeitrag für die Investitionskosten hat.
Durch die notdürftige Sanierung des Gebäudes, das bereits vorher nicht wirklich zum
Wohnen geeignet war und ebenso nicht einer Wohnnutzung zugeführt wurde, wurde
eine temporäre vorübergehende Wohnnutzung unter eher behelfsmäßigen Umständen ermöglicht. Mit dem Argument Wohnraum zu schaffen Symbolpolitik zu betreiben, wird dabei einfach beim falschen Objekt angewandt. Man könnte überdies sagen, dass dies schlichtweg demagogisch
ist.
Über dieses Projekt ist jahrelang diskutiert
worden. Bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, wurden
schon verschiedene Pläne des Eigentümers
eingereicht, die den Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) immer zum Wahnsinn
bzw. zum Entsetzen getrieben haben. Das
GR-Sitzung 13.12.2018
Gebäude ist einfach ein baugeschichtliches
wie baukünstlerisches wertvolles Zeugnis
einer bestimmten Epoche. Es einfach durch
eine banale postmoderne Architektur zu ersetzen, wäre eine Schande. Deshalb hat
sich der Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) gegen einen Abriss ausgesprochen. Ob das Gebäude nun schön ist oder
nicht, können wir später noch diskutieren.
Um dies zu vermeiden, hat man es glücklicherweise geschafft, es als charakteristisches Gebäude unter Ortsbildschutz zu
stellen und damit die bereits eingebrachte
Abbruchanzeige zu verhindern. Dann wurde
mit dem Eigentümer relativ lang über Projektentwicklung diskutiert. Als Endergebnis
kam letztlich eine Wohnnutzung heraus.
Der Baurechtsnehmer hat den Preis dafür
bezahlt. GR Mag. Krackl hat dies schon erwähnt. Bei solchen Preisen ist Schaffung
von leistbarem Wohnraum nicht möglich.
Genau deshalb hat die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der Versteigerung keine höheren Gebote ausgesprochen und wurden somit überboten.
Es wurde ein Projekt entwickelt und ich
sage genauso wie GR Mag. Krackl, dass
dort ein Hotel die allenfalls zweitbeste Lösung ist. Also die Erhaltung oder Schaffung
neuen studentischen Wohnraumes wäre die
beste Option gewesen. Die zweitbeste Lösung ist bei der Unmöglichkeit der Realisierung der Ersten immer noch vernünftig. Es
ist die Schaffung von Angeboten in einem
Marktsegment, von dem uns die Ergebnisse
der Hotelstudie lang und breit darlegten,
dass in der Stadt Innsbruck mehr Hotels benötigt werden. Das ist ein Angebotssegment, das bei uns fehlt oder unterentwickelt
ist.
Der Markt bietet genügend Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Hotels, die wiederum Einnahmen für die Innsbrucker Wirtschaft und die Stadt generieren können.
Dieses Projekt ist dann wie viele andere
Projekte einvernehmlich zwischen der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, und den Bauwerber über einen
längeren Zeitraum entwickelt worden.
Als es dann sozusagen spruchreif wurde,
wurde es im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bearbeitet. Der
Akt wurde in der Sitzung im Juni 2018 be-