Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 11-September.pdf
- S.8
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ben die Unterlage von Wien bekommen.
Diese wird am 4.10.2011 verteilt werden.
Das ist eine österreichweite Aktion. Letztes Jahr war es, so viel ich mich erinnern
kann, das Pfeifkonzert.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
10.
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Kanalordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird
Es wird Kenntnis genommen.
8.
Swarco Raiders Tirol, Karten für
Spiele, Verteilung an die Mitglieder des Gemeinderates
I-Präs. 332e/2011
Beschluss (einstimmig):
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe von
den Swarco Raiders Tirol Karten für die
Spiele bekommen, die ich hier verteilen
möchte. Es kann sich jede bzw. jeder eine
Karte für ein Spiel nehmen.
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
Es wird Kenntnis genommen.
Es handelt sich um das Gebiet im Bereich
Mühlau. Von Seiten der Landesgeologie
wird davon ausgegangen, dass sich das
Gips-Anhydritgestein in Form eines größeren zusammenhängenden Gesteinszug
über den gesamten Bereich der Nordkette
zieht. Es wird hier zu einer Veränderung
des Zwangsanschlussgebietes kommen,
aber daran führt kein Weg vorbei.
9.
III 4015/2011
Mitteilung an den Gemeinderat
gemäß § 33 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
1975 - Notrechtausübung mit
Beschluss des Stadtsenates
vom 17.8.2011:
Auflage des Flächenwidmungsplanentwurfes Nr. RO - F2, Bereich Rosau südlich Grabenweg,
Gpn. 662/2, 685/10 und 685/22
sowie teilweise Gp. 685/8, alle
KG Amras (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM
- F37), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, 2. Entwurf
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier ist ein
redaktioneller Fehler passiert, worauf wir
vom Land Tirol aufmerksam gemacht wurden. Der Stadtsenat hat als Notrecht für
den Gemeinderat die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Ich darf diese damit zur
Kenntnis bringen.
Der Gemeinderat nimmt die im vorliegenden Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
vom 16.8.2011 vorgeschlagene Ausübung
des "Notrechtes" gemäß § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 durch die Frau Bürgermeisterin zur
Kenntnis.
GR-Sitzung 22.9.2011
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Kanalordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird
beschlossen.
11.
I-RA 1137/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 3516/1, vorgetragen in EZ 249, Grundbuch
81111 Hötting, im Ausmaß von
zirka 3.804 m2 sowie des Grundstückes 3517/3, vorgetragen in
EZ 1137, Grundbuch 81111 Hötting, im Ausmaß von 2.293 m2
von Brandl Ernst Martin
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
das Grundstück 3516/1, KG Hötting
im Ausmaß von zirka 3.804 m2 sowie
das Grundstück 3517/3, KG Hötting
im Ausmaß von 2.293 m2 zu einem
Gesamtkaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Vertrages,
die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Die daraus