Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 11-September.pdf

- S.9

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3.

entstehenden Kosten übernimmt zur
Gänze die Stadtgemeinde Innsbruck
und trägt alle die damit verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigung.

2.

Andererseits übereignet und übergibt
die Stadtgemeinde Innsbruck aus
dem Grundstück 780/4 in EZ 1330,
die Teilfläche 1 im Tauschwege an
Stefan Moser und dieser übernimmt
die Teilfläche 1 von gesamt 365 m2 in
sein Alleineigentum.

Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.

3.

Die Teilfläche 2, welche bereits im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck
steht, wird dem städtischen Grundstück 3041 zugeschrieben.

Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes, dessen Höhe in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, zuzüglich der Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr von
insgesamt 4,6 % wird ein Nachtragskredit durch die Aufnahme eines
Kommunaldarlehens von 2011 bzw.
2012 aus der Vp. 5.846000.001200
genehmigt.

4.

Hinsichtlich der getauschten Grundstücksteilflächen wird Flächen- und
Wertgleichheit vereinbart und wird
daher von keiner Vertragspartei eine
Ausgleichszahlung geleistet.

5.

Stefan Moser verpflichtet sich hinsichtlich des in EZ 1329, KG
81102 Amras einverleibten Pfandrechts in C-LNR 8 eine verbücherungsfähige Pfandfreistellungserklärung auf seine Kosten beizubringen.

6.

Die in EZ 1329 (Moser) und EZ 1330
(Stadtgemeinde Innsbruck) jeweils
einverleibte Dienstbarkeit der unentgeltlichen und immerwährenden Führung sowie des Betriebes und der Erhaltung einer Wasserleitung wird
wechselseitig mit übertragen.

7.

Die in EZ 1329 (Moser) und EZ 1330
(Stadtgemeinde Innsbruck) einverleibte Dienstbarkeit des Bauens bis an
die Grundgrenze wird wechselseitig
mit übertragen. Ebenso wird die
wechselseitige Zugehörigkeit zur
Flugsicherheitszone (A2-LNr. 2) mitübertragen.

8.

Bis zur Übernahme der Teilfläche 3
ins öffentliche Gut räumt die Stadtgemeinde Innsbruck zu Gunsten dem
Grundstück 780/3, KG 81102 Amras
(samt Rechtsnachfolger) die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges sowie die Dienstbarkeit der Verlegung
und Erhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen ein. Diese Dienstbarkeit erlischt, sobald die Teilfläche 3 in
das öffentliche Gut übertragen wird
und erklärt sich Stefan Moser in diesem Fall für sich und seine Rechtsnachfolger bereit, der Löschung die-

Das Grundstück wurde uns angeboten.
Nachdem wir lieber Grundstücke kaufen
als verkaufen, lege ich heute den Kauf vor.
Die Konditionen werden in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt.
12.

I-RA 359/2011
Stadtgemeinde Innsbruck und
Moser Stefan, Tausch der Teilflächen 3 und 4 aus dem Grundstück 780/3, vorgetragen in
EZ 1329, Grundbuch 81102 Amras, von gesamt 365 m2 mit der
Teilfläche 1 aus dem städtischen
Grundstück 780/4, vorgetragen
in EZ 1330, Grundbuch 81102
Amras, von gesamt 365 m2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.

Unter Zugrundelegung des Teilungsplanes GZ. 2388/11 übereignet und
übergibt Stefan Moser aus dem
Grundstück 780/3, KG 81102 Amras
die Teilflächen 3 und 4 von gesamt
365 m2 im Tauschwege an die Stadtgemeinde Innsbruck und diese nimmt
diese Teilflächen 3 und 4 in ihr Alleineigentum.

GR-Sitzung 22.9.2011