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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.32

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- 1687 -

aber auch von der Kohl & Partner Tourismusberatung GesmbH bestätigt,
dass durch die Station Löwenhaus großartige Zuwächse kommen werden.
Ganz im Gegenteil, wir gehen eher davon aus, dass es hier zu einer Verlagerung von Leuten kommen wird, da jene Leute die normalerweise beim
Congress Innsbruck zusteigen würden, teilweise zur Station Löwenhaus
wandern werden. Das bringt eher eine Verschiebung und keine zusätzlichen Einnahmen.
Auch die Bodenbeschaffenheit ist im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) geregelt, da es ein genaues Regime gibt, wie zu verfahren ist. Da wir jedoch schon Bodenerkundigungen gemacht haben, gehen
wir grundsätzlich davon aus, dass wir nicht mehr mit allzu großen unvorhersehbaren Bodenbeschaffenheiten rechnen. Wenn doch, gibt es laut
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) ein Reglement in dem steht, dass
80 % der nachweislichen Mehrkosten von der Stadt Innsbruck und 20 %
von der STRABAG AG getragen werden.
StR Dr. Patek: Meine Frage war: Was ist unvorhergesehen,
wenn man mit größtmöglichem Projektverstand an die Sache herangeht?
Ich möchte hiefür ein Beispiel.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Das was der Ausschreibung zugrunde
gelegen ist und das was wir angeboten haben. Das, was wir angeboten haben war vorhersehbar und deshalb wurde es von uns angeboten.
RA Dr. Bachner: Ich spreche jetzt nicht für die STRABAG AG, sondern aus rechtlicher Sicht, da wir Anwälte der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) sind. Es wurde nach einem Beispiel
gefragt: Es könnte ein Ölsee entstehen, der aus einer irgendeiner alten Anlage austritt. Dazu zählen auch - wie man es regelmäßig beim Autobahnbau
vorfindet - archäologische Funde. Das zählt auch zu einer unvorhergesehenen Bodenbeschaffenheit.
StR Dr. Patek: Im Prinzip alles, was nicht natürlichen Ursprungs ist.
RA Dr. Bachner: Ich bin kein Geologe, aber das würde aus
rechtlicher Sicht bedeuten, wenn man zum Beispiel nach projektspezifischem Sachverstand Bodenerkundigungen erhebt und es dann aber trotz-

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004