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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.94

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wo wir der Meinung sind, dass die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchaus mangelhaft ist. Bei der Tiefgarage beim
Tiroler Landestheater wird ziemlich genau jener Effekt entstehen, der damals beim Park and ride-Parkplatz immer besprochen wurde. Wenn jemand
einmal im Auto sitzt, wird er sicher nicht in diese Tiefgarage fahren, um
dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auf die Hungerburg zu fahren.
Ich glaube nicht, dass diese Tiefgarage schlagend sein wird.
Wir stehen dieser Tunnellösung auch sehr kritisch gegenüber,
da sie weit weg von jeder Attraktion für allfällige Touristinnen bzw.
Touristen liegt. Dies ist eine sehr pragmatische Lösung. Hinsichtlich der
Station beim Löwenhaus wird heute diskutiert werden, ob man die
€ 4,3 Mio für diesen Standort ausgibt. Was die Vorbereitung betrifft, so hat
mir diese Potentialanalyse, die man vor längerer Zeit gemacht hat, sehr gut
gefallen. In dieser Potentialanalyse steht unter Punkt 9 sehr genau, dass
auch bei einem zusätzlichen Standort Löwenhaus keine wesentlichen Frequenzsteigerungen zu erwarten sein werden.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das war eine willkürliche Annahme.)
Das ist jetzt natürlich die Frage.
Die Anbindung beim Alpenzoo wurde auch besprochen. Mir
hat die Aussage nicht gefallen, dass man, wenn man etwas sieht, sofort dort
ist, aber das würde für den Stadtturm auch in irgendeiner Form gelten. Es
wurde von einer "Alpine-Emotion-Mile" gesprochen, aber es bleibt trotzdem ein Gehweg mit öffentlichem Verkehr, wo man dann insbesondere mit
Kindern, von der Station Alpenzoo bis zum Alpenzoo weitaus länger unterwegs ist. Dem Lift bei der Station Alpenzoo, der auf zwanzig Meter Höhe
hinauffährt, wünsche ich eine bessere Funktionalität und Zuverlässigkeit,
als es zum Beispiel bei der Bergisel-Sprungschanze der Fall ist.
Wenn man dann auf der Hungerburg ist, gibt es nach wie vor
das Problem, dass die beiden Stationen räumlich voneinander getrennt sind.
Für uns gibt es noch zu bedenken, dass die Stationen von Arch. Baumann
sicher berechtigterweise zum Unterschied der unteren Brücke unter Denkmalschutz stehen. Das bedingt jedenfalls, dass man dann, um diese Kapazitätssteigerung erzielen zu können, die verschiedenen infrastrukturellen Einrichtungen in den oberen Stock oder in den Keller auslagern muss. Ob das

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004