Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.82
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Zu Vorverkaufsgebühren für die Veranstaltung des Tanzsommers informierte der Geschäftsführer darüber, dass bei Onlinebuchungen aus
historisch gewachsenen Gründen die YES 2/3 (entsprach 4 %) erhielt.
Bei Vorverkaufsstellen verblieb bei der YES 1/4 (entsprach 3 %) der
entsprechenden Vorverkaufsgebühr.
Plausibilitätsprüfung
Die Kontrollabteilung führte hinsichtlich der Prozentsätze eine Plausibilitätsprüfung durch. Dabei wurden für das Jahr 2015 die durch die YES
weitergeleiteten Karteneinnahmen (an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH), mit den bei der YES gebuchten Erträgen aus den Vorverkaufsgebühren in ein Verhältnis gesetzt.
Rechnerisch resultierte aus dieser Vorgehensweise eine durchschnittliche Vorverkaufsgebühr von 3,38 % zu Gunsten der YES. Aus Sicht
der Kontrollabteilung schien dies plausibel, zumal dieser Wert innerhalb der diesbezüglich bekannt gegebenen Vereinnahmungen der
Vorverkaufsgebühr bei der YES von 3 % (beim Vorverkauf) bzw. 4 %
(bei Onlineverkäufen) lag.
Übertragung
Ticketsystem
Zum Thema finanzielle Übertragung des Ticketsystems (von der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH in die YES) wurden der Kontrollabteilung unternehmenseigene Unterlagen übergeben. Daraus war für die
Kontrollabteilung ersichtlich, dass für das Ticketsystem insgesamt eine
Rechnungssumme in Höhe von € 32.741,05 an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH vorgeschrieben wurde. Die Weiterverrechnung bzw.
buchmäßige Übertragung in das Anlagevermögen an die YES erfolgte
mit 3 Rechnungen (zwischen Jänner und März 2015), welche in Summe ebenfalls den Nettobetrag von € 32.741,05 auswiesen.
Systemgebühr
Zumal laut Aussagen des Geschäftsführers jedoch geplant war, die
Anschaffungskosten wirtschaftlich durch die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH zu bestreiten, wurde eine Systemgebühr eingeführt. Diese Systemgebühr stellte buchhalterisch bei der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH einen Aufwand und bei der YES somit einen Ertrag
dar. Mit dem Geschäftsjahr 2016 wurde die Verrechnung dieser Gebühr laut erhaltener Auskunft wieder eingestellt.
Darüber hinaus gab der Geschäftsführer gegenüber der Kontrollabteilung an, dass man sich bei der Höhe der Systemgebühr an den verkauften Karten (bzw. einem Fixbetrag pro Karte) für den TANZSOMMER orientierte. In Summe führte dies schlussendlich zu einer insgesamt höheren Systemgebühr gegenüber den ursprünglich übertragenen Kosten des Vertriebssystems (€ 32.741,05). Aus den Verrechnungen der erwähnten Gebühr summierte die Kontrollabteilung mit
Hilfe des bereitgestellten Datenmaterials eine Systemgebühr von
€ 43.689,55.
Mit der Systemgebühr wurde somit eine Differenz von € 10.948,50
über den ursprünglichen Anschaffungskosten des Ticketsystems im
Jahr 2015 verrechnet und bei der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH
als Aufwand verbucht. Naturgemäß stellt dieser Überhang aufgrund
der Verrechnungsmethodik bei der YES einen höheren Ertrag dar.
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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