Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.13

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- 13 -

Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.

34.

Einbringung und Behandlung eines dringenden Antrages

Gleichzeitig wird laut § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

34.1

GfGR/195/2018

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.

MagIbk/25755/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich Gramartstraße 2, laut § 74
Abs. 2 TROG 2016

Prüfung suchtpolitischer Maßnahmen (GR Onay)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister soll mit dem Land Tirol,
respektive mit der zuständigen Landesrätin
DIin Gabriele Fischer, unverzüglich Gespräche aufnehmen, um die Suchtkoordination
und die "AG Sucht" des Beirats für psychosoziale Versorgung in Tirol zu beauftragen,
die von der Stadt Innsbruck geplanten Projekte eines Suchtpräventionszentrums, einer städtischen Suchtkoordination sowie die
Prüfung zur Errichtung eines Drogenkonsumraums fachlich zu prüfen und konzeptionell zur Beschlussfassung aufzubereiten.
Onay, eigenhändig

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Gramartstraße 2, laut § 74 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
33.

MagIbk/25757/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich zwischen Brennerstraße und
Bergiselweg, laut § 74 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
zwischen Brennerstraße und Bergiselweg,
laut § 74 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 13.12.2018

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS
und ALI, 11 Stimmen):
Dem von GR Onay eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
35.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 15.11.2018

35.1

GfGR/157/2018
Areal Blasius-Hueber-Straße 4,
Umwidmung (GR Depaoli)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI; 11 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des
Gemeinderates am 15.11.2018 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.